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"Bild"-Zeitung verliert Prozess gegen Erzbischof Woelki

Misshandlungsvorwürfe auf dem Prüfstand

Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass die Presse den Fall nicht "ausreichend klar und...
Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass die Presse den Fall nicht "ausreichend klar und eindeutig" formuliert habe.

"Bild"-Zeitung verliert Prozess gegen Erzbischof Woelki

In einem Artikel aus dem Jahr 2021 behauptete die deutsche Tageszeitung Bild, dass der Erzbischof Woelki vorsätzlich einen Priester unterstützte, der sich mutmaßlich sexuell an Kindern beteiligt hatte. Woelki bestreitet diese Vorwürfe und klagte gegen die Zeitung, die ein Injunktionsverfahren gewinnen musste.

Das Oberlandesgericht (OLG) in Köln unterstützte Woelkis Fall in einem Streit mit dem Verlag des Blattes, Axel Springer Verlag. Der Gerichtsvertreter teilte mit, dass der Berufungsschreiben des Verlags nicht erfolgreich war. Zuvor hatte das Landgericht Köln Woelkis Klage gegen die Veröffentlichung bestimmter Passagen eines Onlineartikels im Mai 2021 unterstützt. Das OLG hat nun auch Woelkis Injunktion bestätigt.

Der Erzbischof klagte gegen den Verlag und den Autor des Inhalts wegen der Verbreitung von falschen Informationen. Dies betraf den Fall eines Priesters, der über zwei Jahrzehnte zuvor mutmaßlich sexuell missbraucht hatte und anschließend weitere Vorwürfe geäußert wurden. Woelki hatte den Priester 2017 als Stellvertreterdekan von Düsseldorf befördert, ohne von den Warnungen gegen ihn zu wissen.

Das Landgericht fand problematische Passagen des angegriffenen Artikels, die suggerierten, Woelki hätte Zugang zu dessen Personalakte, einschließlich einer Polizeiwarnung. Das OLG bestätigte Woelkis Behauptung, dass er durch diese problematischen Passagen in seinem Ruf geschädigt wurde. Das Gericht sah die Berichterstattung des Blattes als ungenau an, möglicherweise könnten Leser daraus schließen, Woelki habe die Dokumente des Priesters gesehen und gewusst.

Das OLG kam zudem zu dem Schluss, dass die Presse präzise und klar zu informieren hat. Die Berichterstattung in dieser Situation wurde als unklar angesehen, und der Berufung wurde nicht zugelassen. Dennoch kann gegen die Ablehnung einer Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingeklagt werden.

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