zum Inhalt

Bild berichtet über Klage: Priester erhält nur teilweise Gerechtigkeit

Nach einem einstweiligen Verbot der Bild-Berichterstattung entschied das Oberlandesgericht Köln teilweise zugunsten eines Priesters, stufte jedoch mehrere vom Priester kritisierte Passagen als angemessen ein. Wie das OLG am Donnerstag mitteilte, darf Bild ihn weder als „Sexualstraftäter“...

Ein Blick auf das Amtsgericht. Foto.aussiedlerbote.de
Ein Blick auf das Amtsgericht. Foto.aussiedlerbote.de

Missbrauchsvorwürfe - Bild berichtet über Klage: Priester erhält nur teilweise Gerechtigkeit

Nach einem einstweiligen Verbot der Bild-Berichterstattung entschied das Oberlandesgericht Köln teilweise zugunsten eines Priesters, stufte jedoch mehrere vom Priester kritisierte Passagen als angemessen ein. Wie das OLG am Donnerstag mitteilte, darf Bild ihn weder als „Sexualstraftäter“ bezeichnen noch behaupten, er habe zugegeben, Sex mit einer Minderjährigen gehabt zu haben. Das Gericht entschied jedoch, dass Begriffe wie „Missbrauch durch Priester“ zulässig seien.

Das Oberlandesgericht untergrub damit die Entscheidung des Landgerichts Köln, das dem Pfarrer in allen Punkten Recht gegeben hatte. Bild legte Berufung ein und betrachtete das Urteil vom Donnerstag als erfolgreich.

Der Priester wurde von Kardinal Rainer Maria Woelki zum stellvertretenden Dekan der Stadt Düsseldorf befördert. Mehrere Jahre zuvor hatte der Priester Sex mit einer 16-jährigen Prostituierten gehabt. Er rückte ins Rampenlicht, als über den Umgang mit Missständen im Erzbistum Köln berichtet wurde. Woelki hat gegen viele der vom Pfarrer kritisierten Namen gerichtliche Verteidigung eingeleitet und wurde im März vom Oberlandesgericht Köln teilweise entlastet.

In seinem Urteil vom Donnerstag kritisierte das Oberlandesgericht eine Passage, in der „ein Kardinal [..] einen Priester beförderte, obwohl dieser zuvor Kindesmissbrauch eingestanden hatte“. Dies ist eine unwahre Tatsachenbehauptung. Auch die Bezeichnung als „Sexualstraftäter“ ist inakzeptabel. Es wurde nicht erwähnt, dass der Vorfall von 2001 zu diesem Zeitpunkt nicht Gegenstand staatlicher Ermittlungen war.

Andererseits darf die Meinung geäußert werden, dass „der Kardinal [..] den Missbrauch von Priestern fördert“. Die entsprechenden Artikel befassen sich mit „Themen, die erhebliche Auswirkungen auf die Öffentlichkeit haben und zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen.“ Auch der Absatz über „Saunen, Alkohol, Masturbation und pornografische Filmvorführungen in Bezug auf Jugendliche und Jugendliche“ darf fortgeführt werden: Der Senat ist davon überzeugt, dass es diese gibt.

Ein Sprecher der Bild-Organisation sagte, es sei klar, dass wichtige Arbeit zur Aufklärung von Vertuschungen und Missbräuchen im Erzbistum Köln geleistet worden sei. Für Bild und alle kritischen Medien war die Entscheidung ein Erfolg.

Lesen Sie auch:

Quelle: www.stern.de

Kommentare

Aktuelles

Wenn die Bundesreserve begann, ihre Overnight-Leihrate zu senken, wird dies die Zinsen auf Ihren...

Int ellwertige Schritte zu treffen, wenn die Fed die Sätze senkt

In den letzten paar Jahren hat die Federal Reserve ihre Leitspaiserhöhung aktiv auf eine 23-jährige Spitze angehoben, um inflation zurückzudrängen. Nun, seit dass inflation deutlich abgelockt und erwartet weiter abkühlen soll, ist die Zentralbank dahingehend erwartet, über die nächsten zwei...

Mitglieder Öffentlichkeit