Immobilienkäufer dürften bald mehr Klarheit haben, ob sie sich auf eine teure Reservierungsvereinbarung mit ihrem Makler einlassen sollten oder nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft in einem Fall aus Sachsen, ob eine solche Vereinbarung zulässig war. Das Urteil wollen die Karlsruher Richterinnen und Richter bei einem Extra-Termin in den nächsten Wochen verkünden, wie der Senatsvorsitzende am Donnerstag zum Ende der Verhandlung ankündigte.
Die Kläger wollten gern ein bestimmtes Einfamilienhaus kaufen, aber die Finanzierung war noch nicht in trockenen Tüchern. Das schon mehr als ein Jahr zuvor beauftragte Makler-Unternehmen sagte ihnen zu, das Haus einen Monat lang exklusiv für sie zu reservieren – gegen eine Gebühr von 4200 Euro. Das war ein Prozent des Kaufpreises von 420.000 Euro. Am Ende scheiterte der Kauf an der Finanzierung. Die Kläger fordern nun die gezahlte Reservierungsgebühr zurück.
Am BGH geht es nicht nur um die Frage, ob eine solche Vereinbarung die Kunden unangemessen benachteiligt. Eine Rolle spielt auch, ab welcher Summe sie zwingend von einem Notar beurkundet werden müsste.