BGH verhandelt über Kostenregelungen im Vertrag von Lister
Am Dienstag (9.00 Uhr) befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit einer Klausel einer bayerischen Sparkasse in ihrer Riester-Bank zu Abschluss- und Maklergebühren. Rentenversorgungsmodell. Konkret geht es um folgende Klausel: „Wird eine lebenslange Rente vereinbart, kann der Sparer zur Zahlung von Abschluss- und/oder Maklergebühren verpflichtet werden.“ Bei einer lebenslangen Rente handelt es sich um eine Zusatzrente, die in der Regel bis zum Tod gezahlt wird.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist diese Klausel ungültig, da sie nicht klar und verständlich ist und daher einen unzulässigen Einfluss auf Sparer hat und gegen die Nachteile der Integritätsanforderungen verstößt. Das Landgericht München und das Oberlandesgericht (OLG) schlossen sich den Verbraucherschützern an. Dagegen legte die Sparkasse Günzburg-Krumbach Berufung ein. Ob der BGH in Karlsruhe am Dienstag ein Urteil fällen wird, war unklar. (Az. XI ZR 290/22)
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Quelle: www.dpa.com