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BGH: Stuttgarter Fernwärmenetz gehört der EnBW und kann erhalten bleiben

Die Stadt Stuttgart und EnBW streiten seit Jahren darüber, wem das Fernwärmenetz der Landeshauptstadt gehört. Ein Urteil des Bundesgerichts vom Dienstag bringt Licht in die Angelegenheit.

Vor dem EnBW-Schild am EnBW-Kraftwerk in Stuttgart-Münster sind Rohre zu sehen. Foto.aussiedlerbote.de
Vor dem EnBW-Schild am EnBW-Kraftwerk in Stuttgart-Münster sind Rohre zu sehen. Foto.aussiedlerbote.de

Bundesgerichtshof - BGH: Stuttgarter Fernwärmenetz gehört der EnBW und kann erhalten bleiben

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) verbleibt das Stuttgarter Fernwärmenetz in der Hand des Energiekonzerns EnBW und muss nicht abgebaut werden. Stattdessen bestätigten die Richter am Dienstag, dass das Fernwärmenetz dem Karlsruher Versorger und nicht der Landeshauptstadt gehöre.

Daher ist die Stadt auch nicht befugt, das Eigentum an dem Netz zu übertragen. Da EnBW ein wettbewerbliches Verfahren zur Auswahl des künftigen Netzbetreibers gestartet hat, ist auch EnBW beteiligt. Bisher ist dies nur eine Pause, kein Ende. Es ist daher unklar, wer künftig das Fernwärmenetz betreiben wird – EnBW, die Kommune oder andere am Prozess beteiligte Unternehmen. Der Kartellsenat erklärte in diesem Fall, die Stadt habe kein rechtliches Interesse daran, Eigentümerin des Fernwärmenetzes zu werden. Man muss mit der Situation leben. (AF.KZR 101/20)

Das Urteil beendet einen seit Jahren schwelenden Streit zwischen den Parteien. Hintergrund ist ein Vertrag aus dem Jahr 1994, der 2013 auslief und nie verlängert wurde. Auf dieser Grundlage verlegte die EnBW ein Fernwärmenetz und baute es bis heute auf 218 Kilometer weiter aus – größtenteils auf städtischem Gelände. Den Daten zufolge sind an Stuttgart 25.000 Haushalte, 1.300 Unternehmen und 300 öffentliche Gebäude angeschlossen.

Staatskapital hat den Energieversorger verklagt und unter anderem die Übertragung des Eigentums an der Anlage gefordert. Vorinstanzen haben dies abgelehnt; Bundesgerichte haben nicht gezögert. Allerdings entschied das Oberlandesgericht Stuttgart im Jahr 2020, dass die EnBW diese Anlagen im Zweifelsfall abbauen sollte. Dieses Thema wird nicht mehr diskutiert. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff sagte aus, dass die Stadt unter anderem selbst die Versorgung mit Fernwärme aufrechterhalten wolle.

Nach dem Urteil bekräftigte die EnBW, dass sie weiterhin bereit sei, gemeinsam mit der Stadt Stuttgart die Wärmewende in der Landeshauptstadt voranzutreiben. „Die Dekarbonisierung der Heizungsindustrie ist ein wichtiger Teil der Energiewende“, erklärt Andreas Mühlig, Leiter Produktionsbetrieb. „EnBW betreibt das Stuttgarter Fernwärmenetz seit vielen Jahren und verfügt über eine hohe technische Kompetenz.“

Die Stadt Stuttgart sieht das Urteil von Karlsruhe positiv. „Seit 2012 konzentrieren wir uns auf die Umsetzung der Verfahren zur Vergabe von Fernwärmekonzessionen. Das Urteil bestätigt daher unsere Ziele“, sagte Andrea Klet-Eininger, Leiterin Verwaltungskoordination, Kommunikation und Internationales Andrea Klett-Eininger. Sobald die Urteilsgründe feststehen, wird die Stadt das weitere Vorgehen besprechen. Das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 und eine fortschrittliche Wärmeplanung werden dabei eine wichtige Rolle spielen.

Mitteilung des Gerichts nach dem Urteil Mitteilung der Stadt EnBW Mitteilung nach dem Urteil

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Quelle: www.stern.de

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