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BGH-Regelungen für das Stuttgarter Fernwärmenetz

Energieversorger oder Stadt – wem gehört das Stuttgarter Fernwärmenetz? Das Thema wird in der Landeshauptstadt seit Jahren diskutiert. Nun hat das Bundesgericht sein Urteil gefällt.

Schild vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto.aussiedlerbote.de
Schild vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto.aussiedlerbote.de

Bundesgerichtshof - BGH-Regelungen für das Stuttgarter Fernwärmenetz

Das Bundesgericht hofft, am Dienstag (9.45 Uhr) sein Urteil im jahrelangen Rechtsstreit um das Stuttgarter Fernwärmenetz verkünden zu können. Konkret geht es darum, wem das Netz gehört – der Stadt oder dem Karlsruher Energieversorger EnBW. Der Streit entstand aus einem Vertrag, der 2013 auslief und nie verlängert wurde. Im Rahmen des Vertrags verlegte die EnBW das Fernwärmenetz und erweiterte es auf heute 218 Kilometer – größtenteils auf städtischem Gelände.

Die Klage von State Capital auf Übertragung des Eigentums an der Anlage wurde von einem niedrigeren Gericht abgewiesen. Allerdings ordnete das Oberlandesgericht Stuttgart dem Energiekonzern unter fragwürdigen Umständen den Rückbau der Anlagen an. Die Widerklage der EnBW, mit der sie einen neuen Straßennutzungsvertrag mit der Stadt erzwingen wollte, wurde abgewiesen.

Der Kartellsenat machte im Rahmen der Verhandlungen deutlich, dass es zweifelhaft sei, dass mit Vertragsende auch das Eigentum der EnBW an der Anlage erlösche. Es muss auch geklärt werden, ob für künftige Operationen ein „transparentes, diskriminierungsfreies Verfahren“ erforderlich ist. Die Stadt hatte ein solches Verfahren eingeleitet, es jedoch später ausgesetzt. Im Jahr 2016 beschloss der Gemeinderat, dass die Stadt selbst Eigentümerin und Betreiberin werden soll.

Gerichtsankündigung

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Quelle: www.stern.de

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