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BGH-Rechtsprechung zu den ausgewiesenen Prämiensparern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung zur Zahlung von Zusatzzinsen an Prämiensparer konkretisiert. Deutschlands oberster Zivilrichter entschied am Dienstag in einem weiteren Musterverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen. Diese versuchte Kundenansprüche gegen mehrere Sparkassen durchzusetzen. Viele Prämiensparverträge, die in den 1990er und 2000er Jahren abgeschlossen wurden, enthielten illegale Klauseln. Vor allem Kunden von Sparkassen könnten Tausende von Euro an Zinsen entgehen, aber auch Volksbanken und Raiffeisenbanken waren betroffen.

Im aktuellen Fall Sparkasse Vogtland wurde die Sache an das OLG Dresden zurückverwiesen, dessen genaue Berechnung zur Erhebung der Forderung den maßgeblichen Referenzzinssatz (XI ZR 257/21) mit Hilfe von Sachverständigen ermitteln sollte. Gerichte können auf bereits erstellte Sachverständigengutachten zurückgreifen.

Die Klage ist im Wesentlichen die gleiche wie der Fall, der im Oktober 2021 vor einem Bundesgericht entschieden wurde. Trotzdem gaben die Richter den Einlegern Rückenwind für Nachforderungen. Der BGH hat rund 20 Klagen im Zusammenhang mit dem Komplex erhalten.

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