Der Bundesgerichtshof (BGH) tagte heute (09:00 Uhr) erneut über eine Musterklage zu Zinsrückständen von Prämiensparern. Viele Prämiensparverträge, die in den 1990er und 2000er Jahren abgeschlossen wurden, enthielten rechtswidrige Klauseln. Vor allem Kunden von Sparkassen könnten tausende von Euro an Zinsen entgehen – doch bis jetzt haben die wenigsten ihr Geld erhalten. Die Verbraucherzentrale Sachsen versucht mit einer Demonstrationsfeststellungsklage gegen mehrere Sparkassen Kundenansprüche durchzusetzen. Der Fall betraf die Sparkasse Vogtland. Es war nicht sofort klar, ob ein Urteil gesprochen worden war.
Die Klage ist im Wesentlichen die gleiche wie der vom Bundesgericht im Oktober 2021 entschiedene Fall. Deutschlands oberster Zivilrichter gewährte damals den Nachforderungen der Einleger Rückenwind – und der BGH bestätigte die Position der Verbraucherschützer in wichtigen Punkten. Der BGH hat rund 20 Klagen im Zusammenhang mit dem Komplex erhalten. Laut Verbraucherzentrale muss jede Sparkasse einzeln verklagt werden, um Verjährung zu vermeiden und Kundenansprüche sicherzustellen.