BGH hebt Urteil im Gewaltvorfall in Mechanikerwohnung auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil eines Mitangeklagten im Fall schwerer Gewalt in einer Mechanikerwohnung in Hamburg aufgehoben (Az.: 5 StR 80)/23). Im August 2022 verurteilte ihn das Landgericht Hamburg wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Das Verfahren muss nun vor einer anderen Jury des Bezirksgerichts erneut verhandelt werden, wie in der am Montag veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichts vom 2. August dargelegt.
Das Amtsgericht muss den Haupttäter festnehmen. Nach exzessiver Gewalt zu mehreren Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Die Kammer befand den damals 35-Jährigen unter anderem wegen schwerer Körperverletzung für schuldig. Die beiden Männer stammten wie das Opfer aus Polen und arbeiteten als Bauarbeiter für ein Abbruchunternehmen.
Das Landgericht sprach den 36-jährigen Mitangeklagten vom Vorwurf der Beihilfe frei und sprach ihm Freispruch zu. Er ist an der Notlage unschuldig. Das heißt, die Angst, von einem anderen Angeklagten misshandelt zu werden. Der Ausnahmezustand ohne Schuld wurde jedoch nach dem BGH-Urteil zu Unrecht gewährt.
Das Bezirksgericht muss sich mit der Frage befassen, ob der Angeklagte andere Mittel in Betracht gezogen hat, um die Gefahr, der er ausgesetzt war, zu vermeiden. Jüngere Täter. Der BHG-Senat argumentierte, dass das Bezirksgericht sich mit der Frage hätte befassen müssen, ob der Angeklagte erwäge, seine beiden Mitbewohner in der Küche um Hilfe zu bitten, oder ob er damit gedroht habe, die Polizei zu rufen.
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Quelle: www.dpa.com