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BGH genehmigt Rückkaufrecht für jahrzehntealtes Bauland

Wer ein Baugrundstück kauft und dort trotz Verpflichtung kein Haus gebaut hat, muss womöglich lange mit einer Forderung der Gemeinde rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Freitag entschieden, dass solche Rückkaufsrechte bis zu 30 Jahre ausgeübt werden können. Daran sei nichts auszusetzen, sagte der Vorsitzende Richter in seinem Urteil in Karlsruhe. (Az. V ZR 144/21)

Im Fall Niederbayern verpflichtete sich der Käufer 1994, innerhalb von acht Jahren ein Wohnhaus auf dem Grundstück zu errichten. Da passierte 2014 nichts, die Gemeinde teilte dem Mann mit, dass sie von ihrem Rückkaufrecht Gebrauch mache. Das Oberlandesgericht München hielt eine solche langfristige Bindung für unzumutbar. Der BGH hat in dieser Frage anders entschieden.

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