zum Inhalt

BGH bestätigt Freispruch nach tödlicher Polizeieinsatz

Ein Fall in Mannheim im Mai 2022 hat eine politische Debatte ├╝ber die Handhabung von Menschen in psychischen Krisensituationen durch die Polizei entfacht. Ein Urteil des BGH dazu steht noch aus.

Ein 47-jähriger psychisch kranker Mann starb im Mai 2022 in Mannheim durch Polizeieingriff.
Ein 47-jähriger psychisch kranker Mann starb im Mai 2022 in Mannheim durch Polizeieingriff.

- BGH bestätigt Freispruch nach tödlicher Polizeieinsatz

In einem tödlichen Polizeieinsatz in Mannheim vor über zwei Jahren bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) die Freispruch eines der Beamten durch das zuständige Landgericht. Das Gericht hatte im März entschieden, dass die Handlungen der beiden angeklagten Polizeibeamten im Mai 2022 auf dem Marktplatz im Wesentlichen gerechtfertigt waren. Einer der Beamten wurde freigesprochen, während sein Kollege zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt wurde. Der BGH in Karlsruhe hat noch nicht über die Berufung der Zivilpartei bezüglich des verurteilten Beamten entschieden, wie eine Sprecherin mitteilte.

Obwohl der psychisch kranke Opfer ohne die gewaltsame Intervention der beiden Polizeibeamten nicht gestorben wäre, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Mannheim damals. Der 47-jährige Patient des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim (ZI) befand sich laut seinem Arzt an jenem Tag in einem psychischen Ausnahmezustand. Der Arzt hatte die Polizei gerufen, weil er fürchtete, dass der Patient sich selbst verletzen könnte.

Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Die Polizeibeamten waren nicht nur befugt, sondern verpflichtet, den Herzpatienten gegen seinen Willen zurück ins ZI zu bringen. Aus polizeirechtlicher Sicht bestand eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Beamten waren auch berechtigt, sich gegen Angriffe des späteren Opfers zu verteidigen.

Auf verschiedenen Videos, einschließlich Überwachungskameras, ist zu sehen, wie einer der Beamten das spätere Opfer ergreift und wie der Mann sich losreißt, bevor er überwältigt wird. Der Beamte bringt den Mann gemeinsam mit seinem Kollegen zu Boden, fixiert ihn mit seinem Knie und schlägt ihm ins Gesicht. Der überwältigte Mann blutet aus der Nase und bleibt liegen.

Der Mann starb im Krankenhaus - laut einem Verteidigungbericht aufgrund eines Herzstillstands nach Kreislaufversagen.

Körperverletzung im Amt

Das Landgericht verurteilte jedoch einen der beteiligten Beamten, einen damaligen 27-jährigen Polizeihauptkommissar, wegen Körperverletzung im Amt zu 120 Tagen Freiheitsstrafe mit einer Tagessatz von 50 Euro. Er hatte den am Boden liegenden Mann noch viermal mit der Faust geschlagen. Das Gericht entschied, dass diese Schläge "keine notwendige Verteidigungsaktion" waren.

Die Zivilparteien kritisierten das Urteil scharf. Der Mann war ein verängstigter, verwirrter Mensch, der aus einer bedrohlichen und unverständlichen Situation fliehen wollte und später nicht geholfen wurde, sagte einer der beiden Anwälte der Zivilparteien.

Die Verteidigung argumentierte für die Freispruch des Polizeibeamten, der wegen Körperverletzung im Amt verurteilt wurde, und berief sich auf die Notwendigkeit und Rechtfertigung seiner Handlungen während des Vorfalls. Trotzdem hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe noch nicht über die Berufung auf Freispruch des angeklagten Beamten entschieden.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles