Kommunen - Bewerber legt Einspruch gegen Ulmer Oberbürgermeisterwahl ein
Jeder fünfte Bewerber ist gegen die Ulmer Oberbürgermeisterwahl am 3. Dezember. Wie das Regierungspräsidium Tübingen am Dienstag erklärte, durfte der Bewerber aufgrund seiner Verdienste nicht an der Stichwahl am kommenden Sonntag (17. Dezember) teilnehmen. Wer das ist, sagte das Regionalkomitee nicht. „Southwest News“ berichtete zuerst.
Das Regionalkomitee sagte, die Kandidaten hätten Zweifel an den Wahlergebnissen geäußert. Die Behörde kündigte an, den Einspruch zu prüfen, in diesem Jahr wurde jedoch keine weitere Entscheidung erwartet.
Die Stichwahl blieb zunächst unbeeinflusst von Opposition. Wird jedoch die erste Wahl für ungültig erklärt, verliert der zweite Wahlgang seine Bedeutung und muss wiederholt bzw. wiederholt werden.
Bei der Bürgermeisterwahl am 3. Dezember erhielt keiner der fünf Kandidaten mehr als 50 % der Stimmen. Deshalb ist es nun notwendig, am kommenden Sonntag eine Stichwahl zwischen dem erstplatzierten Amtsinhaber Günter Zisch (CDU) und dem zweitplatzierten Martin Ansbach (SPD) durchzuführen.
Nach Angaben des Regionalrates kann eine Wahl für ungültig erklärt werden, wenn eine Wahlbeeinträchtigung, eine Wählertäuschung oder eine Einschüchterung der Wähler vorliegt oder wenn die Vorschriften zur Feststellung und Feststellung des Wahlergebnisses nicht eingehalten werden. „Eine zwingende Voraussetzung für die Aufhebung ist jedoch, dass das Ergebnis ohne Fehler anders hätte ausfallen können“, sagte ein Sprecher des Regierungspräsidiums.
Ulmer Oberbürgermeisterwahl
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Quelle: www.stern.de