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Beurteilung von Zeugenaussagen von Legasthenikern

Lady Justice ist im Fenster am Eingang des High District Court zu sehen..aussiedlerbote.de
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Beurteilung von Zeugenaussagen von Legasthenikern

Das Bundesverfassungsgericht will am Mittwoch (10.00 Uhr) klären, ob Abiturzeugnisse für Menschen mit Legasthenie Hinweise darauf enthalten dürfen, dass ihre Rechtschreibung bei der Wertung keine Rolle spielt. Drei ehemalige Abiturientinnen aus Bayern mit Lese- und Rechtschreibbehinderung glaubten, durch Zeugnisvermerke diskriminiert worden zu sein und verklagten die Behörden. Im Jahr 2015 lehnte das Bundesverwaltungsgericht ihren Antrag ab. Dagegen reichten sie in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein.

Behinderte Menschen erhalten bei schulischen Prüfungen einen sogenannten Nachteilsausgleich. Für jemanden mit Legasthenie könnte dies beispielsweise mehr Zeit zum Schreiben bedeuten. Darüber hinaus gibt es in vielen Bundesländern – darunter auch Bayern – die Möglichkeit des „Banknotenschutzes“. Auf Wunsch dürfen Lehrkräfte die Rechtschreibung nicht in die Noten einbeziehen. Sie vermerkten in ihren Zeugnissen, dass sie Leistungen unterschiedlich bewerteten.

Nach Angaben des Bundesverbandes für Legasthenie und Dyskalkulie sind in Deutschland etwa 12 % der Bevölkerung von mindestens einer dieser Erkrankungen betroffen. Bei einer Dyskalkulie, also einer Rechenstörung, sind die Rechenfähigkeiten beeinträchtigt, was jedoch nicht allein durch eine verminderte Intelligenz oder eine unzureichende Schulbildung erklärt werden kann.

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Quelle: www.dpa.com

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