- Beurteilung: Die Erklärung von Boateng bezüglich seines ehemaligen Partners ist zur Prüfung annehmbar.
Im Rechtsstreit um Äußerungen des früheren Fußballstars Jerome Boateng über seine ehemalige Freundin Kasia Lenhardt in einem Interview gibt es nur eine Sache, die er jetzt nicht wiederholen darf. Lenhardts Mutter, die im Jahr 2021 verstorben ist, versuchte in einem Berufungsverfahren, Boateng zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung für fünf weitere Äußerungen zu bewegen. Leider wurde dieser Antrag vom Berliner Landgericht kürzlich abgelehnt. Daher ended Lenhardts Mutter ihre Unterlassungsverpflichtungsklage gegen Boateng in der zweiten Instanz mit einer Niederlage.
Das Gericht erster Instanz hatte Lenhardts Mutter nicht gewährt, dass Boateng eine Unterlassungsverpflichtung für weitere Äußerungen abgibt. Durch die Entscheidung des Berliner Landgerichts war auch Lenhardts Mutter Klage gegen Boateng beim Gericht erster Instanz erfolglos.