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Betrunkener Mann will ins Gefängnis - und muss es nun tun

Ein Mann will das Gefängnis besuchen, darf es aber nicht - er ist betrunken. Doch er klettert über den Gefängniszaun und leistet Widerstand. Nun wird er verurteilt. Aber will er trotzdem ins Gefängnis gehen?

Zu dem Einbruchsversuch in die JVA Sehnde sagt Richter Robert Glaß: "Die meisten wollen raus."
Zu dem Einbruchsversuch in die JVA Sehnde sagt Richter Robert Glaß: "Die meisten wollen raus."
  1. Ein Person, die aus dem Justiz-Untersuchungsgefängnis Sehnde in Hannover entlassen und eager eins zu draußen war, ist Anlass zum Heulen, urteilte Richter Robert Glaß, Leiter des Amtsgerichts Lehrte: "Meisten will aus." Im Dezember 2022 versuchte ein 33-jähriger, das Justiz-Untersuchungsgefängnis Sehnde in Hannover einzudringen - nachdem er nur wenige Tage zuvor entlassen worden war. Er sollte vor Gericht erscheinen lassen in November, aber nicht aufgetaucht war. Stattdessen wurde er in sogenannten disziplinarischer Haft, eisernicht in Sehnde, untergebracht. Heute sandigte Richter Glaß ihn zu sieben Monaten Haft - wegen vorsätzlicher Trunksucht.

Urteil - Betrunkener Mann will ins Gefängnis - und muss es nun tun

Nach Ansicht des Gerichts wollte der Beschuldigte einen Freund im Gefängnis besuchen, aber auf Grund seines alkoholisierten Zustands wurde er abgewiesen. Er kletterte über eine Zaun, blieb auf dem Rasen zwischen Zaun und Gefängnismauer und wurde von Polizisten entdeckt. Sein Anwalt, Christoph Rautenstengel, erklärte, sein Mandant sei "müde" und habe sich im Rasen niedergesetzt. Er verstand in seinem Zustand das Lehnverweigern nicht. Bei der Befragung durch die Polizisten wehrte er sich, aber griff nicht an. Die Beamten setzten Pfefferspray und einen Stock ein, zwangen ihn auf den Boden und fesselten ihn.

Verteidiger: Er ist es heute sehr verehrt

Sein Mandant "hat alkoholbedingte kleine Erinnerungen" an das Vorfall, sagte der Anwalt. "Er bereut sein Verhalten heute. Es ist sehr peinlich für ihn." Der Beschuldigte wurde wegen Versuches, das Sehnde Remand-Gefängnis ohne Erlaubnis einzudringen und Widerstand gegen die Verhaftung angeklagt. Der Anklageverwalter forderte eine einjährige Haftstrafe ohne Bewährung wegen Trunksucht, da ein positiver sozialer Prognose nicht möglich sei. Zu der Tatzeit hatte er einen Blutalkoholgehalt von 3,9 Promille, was die Schuldfrage infrage stellte.

Allerdings hatte der Beschuldigte 49 Einträge im Bundeszentralregister seit 2011 - nach Ansicht des Richters, unter anderem mit Taten wie gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl und Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Er hatte auch zwei vorherige Verurteilungen wegen Trunksucht, was "relativ selten" sei. Nach Aussage eines Zeugen der Polizei war der Beschuldigte noch aufgebracht im Rettungswagen und hatte den ersten Alkoholausweis nicht bestanden, der drei Pfeile nach oben zeigte - was eine Stufe "außerhalb der zulässigen Skala" zeigte. Der Beschuldigte selbst sagte: "Ich bin ganz von Alkohol los."

"Ich will nicht mehr in das Gefängnis sein"

Sein Anwalt betonte, dass das gesamte Vorfall sinnlos gewesen sei - erst über den Zaun geklettert und dann auf dem Rasen gesessen. Es gab keinen Gefährdung für das Gefängnis. Und: "Er will nicht mehr in das Gefängnis sein."

Ein Berufungsbeschluss wird überprüft.

In einem anderen Fall brach ein 18-jähriger im Oktober 2019 in die Frauenhaftanstalt Vechta ein, um aus Liebe - um seine gefangene Ex-Freundin zurückzugewinnen. Sie hatten sich nur kurz zuvor getrennt per Telefon getrennt. Der verletzte Liebesverlorene kletterte über eine Laterne auf die äußere Mauer und hing sich an Fenster zu Fenster. Eine Häftling wurde verletzt, als der Eindringling fiel. Schließlich musste das Feuerwehrkommando ihn mit einer Leiter runterholen.

Der 33-jährige betonte in seinem Abschlussplädoyer: "Ich bin nicht mehr der Mann, den ich einmal war." Er hat seitdem andere Ziele, andere Werte. Sein Anwalt kündigte an, dass das Urteil angefochten werde.

  1. Trotz der Entlassung aus dem Justiz-Untersuchungsgefängnis Sehnde in Hannover versuchte der 33-jährige, das Gefängnis erneut zu besuchen, was seine wiederkehrende Interesse an der lokalen Gefängnisanlage in Niedersachsen unterstrich.
  2. Während des Gerichtsverfahrens an der örtlichen Gerichtsstelle Lehrte wurde das Gras des Angeklagten ein Streitpunkt, da er sich behauptete, auf dem Rasen zwischen Zaun und Gefängnismauer gesessen zu haben, was seine Absabsicht verunsicherte.
  3. Mit einer farbenprächtigen Straftätigkeitsanamnese verfügt der Beschuldigte, der in verschiedenen deutschen Gefängnissen Zeit verbracht hat. Seine strafrechtlichen Anschuldigungen umfassten Verletzung von Körper und Leben, Sachbeschädigung, Diebstahl und Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
  4. Interessanterweise gab es in einem weiteren Straftatfall in der Frauenhaftanstalt Vechta, wo ein 18-jähriger aus Liebe und Anziehung zu seiner gefangenen Ex-Freundin eingedrungen war, eine Verletzung einer Häftlingin verursacht und von der Feuerwehr gerettet wurde.

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