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Betrunkener Chirurg führt Blinddarmoperation durch - Bewährungsstrafen drohen

Chirurgische Eingriffe mit einem Verhältnis von 2,29 Teilen pro Tausend

Die Kollegen beschrieben den Chirurgen als einen sehr kompetenten und selbstbewussten Arzt...
Die Kollegen beschrieben den Chirurgen als einen sehr kompetenten und selbstbewussten Arzt (Symbolfoto).

Betrunkener Chirurg führt Blinddarmoperation durch - Bewährungsstrafen drohen

Ein gewohntes chirurgisches Eingriff nimmt ungewollte Wende: Im August 2022 erschien ein 60-jähriges Individuum in der Notaufnahme eines Krankenhauses im Landkreis Osnabrück spät abends und beschwerte sich über schwere Bauchschmerzen. Die Diagnose: akutes Appendizitis. Der Chirurg, Anästhesist und OR-Schwesternschaft bereiteten den Patienten auf eine minimally-invasive Operation vor.

Das Laufen der Dinge nahm während der Operation eine ungewöhnliche Wende. Beide OR-Schwestern und der Anästhesist bemerkten, dass etwas anders als geplant läuft. Der sonst ruhige Chirurg erschien ungewöhnlich aufgebracht und aufgeweckt. Seine Fertigkeiten, die normalerweise genau waren, erschienen ungenau, als er mit den chirurgischen Instrumenten und dem Nähen schwierig kontrollieren konnte.

Heiterkeit im Operationssaal

Er lachte - auch, wenn eine OR-Schwester und der Anästhesist darauf hinwiesen, dass er stattdessen den Darmdarm statt dem blinden Darm mit der elektrischen chirurgischen Werkzeug verletzt hatte. Der Chirurg, nachdem er aufgeklärt wurde, gestand seine Fehlleistung.

Plötzlich gab der Chirurg die minimally-invasive Operation auf und begann, den Patienten mit einem elektrischen Werkzeug aufzuspalten. Panik brach aus, wie eine Zeugin berichtete. "Ich zog etwas den Kabel aus dem Werkzeug heraus, um ihn aufzuhaltend, weiter zu schneiden zu verhindern", sagte die Zeugin, den Patienten zu schützen. Sie kontaktierte den Chefchirurgen zuhause.

Die Operation teilweise erfolgreich

Die Operation lief weiter, obwohl anders als geplant, und der Chirurg gelangte schließlich dazu, den infizierten Appendix zu entfernen. Der Patient erholte sich, aber das Vorfall hatte auf alle Beteiligten einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Der 56-jährige Mann wurde später wegen Körperverletzung mit schwerem Verletzungsabsicht angeklagt und vor dem Landgericht Osnabrück gerichtlich bearbeitet. Der Richter, Nicole Hellmich, urteilte, dass das Verhalten des Chirurgen tatsächlich Körperverletzung mit schwerem Verletzungsabsicht war. Der Mann gestand, dass er während der Operation alkoholisiert war. Das Urteil ist noch nicht endgültig.

Der Anwalt des Verdächtigen legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück ein, das seinen Mandanten zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt hatte. Der Anwalt behauptete, es handle sich um eine fahrlässige Körperverletzung. Er verwies auf das Patientenkonsens für die Operation und das Prinzip, dass Patienten normalerweise keinen Wahlspielraum für ihren Chirurgen haben. Das Gericht lehnte ab.

Als Patient müsste man sich sicher sein, dass der operierende Chirurg souverän sei, sagte der Richter: "Keiner lasse einen betrunkenen Chirurgen operieren."

Der Chefchirurg entfernte den Arzt von der Operatortafel, wie die Zeugen berichteten. Der Seniorschirurg wurde ebenfalls als Zeuge geladen. Der Patient, der zugleich Kläger war, berichtete, dass der Chefchirurg ihr erst nach dem Aufwachen über ein medizinisches Notfallgeschehen informiert hatte, später aber eingestand, dass sein Kollege betrunken war. Die verfälschte Operation hatte sich zwar relativ gut gestaltet. Sie hatte etwa zehn Tage im Krankenhaus verbracht. Sie war geheilt, aber sie erlebte noch gelegentliche Schmerzen, sagte die 60-jährige. "Hätte ich gewusst, dass der Arzt betrunken war, hätte ich das Bett verlassen und in ein anderes Krankenhaus gegangen, wenn notwendig", sagte sie.

Entschuldigung im Gerichtssaal

Zusätzlich reduzierte das Gericht den Haftstrafenmonat um einen Monat, weil der Arzt während der Berufungsverhandlung seine Entschuldigungen an seine Patientin ausgesprochen hatte. Der Anwalt versprach zudem eine Entschädigung in Höhe von 3000 Euro. Der Alkoholgehalt war bedeutend, sagte Richterin Hellmich: "2,2 Promille, das ist nichts Unbedeutendes."

Das Krankenhaus hat sich von dem Arzt getrennt und eine Stellungnahme abgegeben, sagte ein Sprecher des Unternehmens. Er hatte dort mehr als 20 Jahre gearbeitet. Währenddessen arbeitete der Arzt, wie seine eigenen Angaben zufolge, in einem Krankenhaus im nördlichen Rheinland-Westfalen.

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