Staatsanwaltschaft - Betrugsprozess mit Schießerei: Angeklagter erscheint nicht
Im Prozess gegen einen 54-jährigen Mann, der sich angeblich als Opfer einer Schießerei im nordhessischen Folkmarsen ausgab, wurden die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung vertagt. Der Angeklagte nahm an der Anhörung am Dienstagmorgen nicht teil. Wie das Amtsgericht Kolbach erklärte, lag er im Krankenhaus. Zertifikat ist nicht verfügbar. Daher kann nicht festgestellt werden, ob er verhandlungsfähig ist.
Staatsanwaltschaft Cassell hofft nun, den 54-Jährigen durch einen Haftbefehl vor Gericht zu bringen. Am Dienstag beantragte ein Abgeordneter einen sogenannten Haftbefehl gegen ihn. Als der Prozess vor zwei Wochen begann, hatte der Angeklagte der Anhörung unentschuldigt ferngestanden und wurde auf Anordnung eines Richters gewaltsam der Polizei vorgeführt. Der Prozess soll derzeit am 11. Dezember fortgesetzt werden. Sofern genügend Zeit vorhanden ist, soll an diesem Tag auch das Urteil verkündet werden.
Die Staatsanwälte behaupten, der Mann sei am Tag des Autoangriffs in der Wohnung von Bad Arolson gewesen und habe durch die Medien von dem Vorfall erfahren. Allerdings teilte er der Hessischen Unfallversicherungsanstalt mit, dass er Zeuge der Schießerei und Ersthelfer gewesen sei und infolgedessen an einer posttraumatischen Belastungsstörung gelitten habe. Durch Betrug erlangte der 54-Jährige eine Behandlung und Geld.
Am 24. Februar 2020 fuhr ein damals 29-jähriger Mann absichtlich mit seinem Auto in den „Rosenmontagsumzug“ in der Stadt Volkmarsen (Kreis Waldeck-Frankenburg) und verletzte dabei fast 90 Menschen, darunter 26 Kinder , einige von ihnen wurden schwer verletzt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erhielt der Angeklagte von der Krankenkasse etwa 16.500 Euro Schadensersatz und Krankengeld. Für seinen Krankenhausaufenthalt zahlte die Unfallversicherung zusätzliche Kosten in Höhe von rund 33.000 Euro. Der 54-Jährige soll außerdem zwei erfolglose Versuche unternommen haben, von einem Verein, der Verkehrsopfern hilft, Schmerzensgeld zu fordern. Er muss sich nun in drei Anklagepunkten wegen gewerbsmäßigen Betrugs verantworten, darunter in zwei Fällen wegen versuchten gewerbsmäßigen Betrugs. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe zu Prozessbeginn und behauptete weiterhin, er sei während des Autoangriffs in Falkmarsen gewesen.
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Quelle: www.stern.de