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Betrug: Betreiber eines Pflegedienstes verurteilt

Das Landgericht Nürnberg verurteilte den Betreiber eines ambulanten Pflegedienstes wegen Betrugs von Pflege- und Krankenkassen in Millionenhöhe zu fünf Jahren und neun Monaten Haft. Die Ehefrau des Mitangeklagten wurde freigesprochen. Der Sohn des Paares wurde wegen Beihilfe zum Betrug zu einer...

Das Bild der blinden Gerechtigkeit. Foto.aussiedlerbote.de
Das Bild der blinden Gerechtigkeit. Foto.aussiedlerbote.de

Landgericht Nürnberg - Betrug: Betreiber eines Pflegedienstes verurteilt

Das Landgericht Nürnberg verurteilte den Betreiber eines ambulanten Pflegedienstes wegen Betrugs an Pflege- und Krankenkassen in Millionenhöhe zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten. Die Ehefrau des Mitangeklagten wurde freigesprochen. Der Sohn des Paares wurde wegen Beihilfe zum Betrug zu einer eineinhalbjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Beide Männer wurden bis zur Verhandlung freigelassen.

Auslöser der Ermittlungen war ein anonymer Hinweis bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg, die für Betrug im Gesundheitswesen zuständig ist. Sie erhob gegen das Paar und seinen Sohn Anklage in mehr als 1.000 Fällen. Es wird behauptet, dass sie zwischen 2018 und 2022 fast 3,5 Millionen Euro durch illegale Gebühren für Dienstleistungen eingenommen haben.

Die Kammer prüft nun den nachgewiesenen Betrug des 57-Jährigen in 700 Fällen, wie ein Justizsprecher am Mittwoch sagte. Die Schadenssumme beträgt rund 3,3 Millionen Euro. Die Rolle der Frau wird als untergeordnet eingestuft, sie gilt nicht als Komplizin.

Der Verteidiger des Mannes forderte Freispruch, die Staatsanwaltschaft beantragte eine sechsjährige Haftstrafe für den Vater und eine Bewährungsstrafe für den Sohn.

Die Kammer geht davon aus, dass es sich bei dem Betrug um die Tatsache handelte, dass die Männer die Leistungen in Rechnung stellten, ohne Beweise für den Leiter des Pflegedienstes vorzulegen. Um jedoch überhaupt Mittel von den Krankenkassen zu erhalten, sind solche Experten notwendig.

Ob Patienten, die in regionalen Pflegeeinrichtungen in Würzburg und Kitzingen betreut werden, zu Schaden gekommen sind, ist nicht Gegenstand der Klage. Die Polizei hat die Ermittlungen zu möglichen Pflegemängeln abgeschlossen. Die Anklage wird derzeit von der Staatsanwaltschaft Würzburg geprüft.

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Quelle: www.stern.de

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