Betreiber hält an Plänen für neue Kampenwandbahn fest
Der Betreiber der Kampenwand-Seilbahn will auch nach einem gerichtlichen Rückschlag an seinen Neubauplänen festhalten. Eric Zbil, Geschäftsführer der Kampenwandseilbahn GmbH, sagte, das Verwaltungsgericht habe den Erneuerungsplan „nicht vollständig in Frage gestellt“, heißt es in einer Mitteilung nach dem Urteil vom Mittwoch. „Die in der neuen Genehmigung festgestellten Unklarheiten können und müssen nun beseitigt werden.“
Das Verwaltungsgericht München hat die Pläne zum Bau einer neuen Kampenwand-Seilbahn in den bayerischen Alpen zunächst gestoppt. Das Verwaltungsgericht München hat am Mittwoch den Widerruf der Genehmigung 2022 bekannt gegeben. Da die Entscheidung des Regierungspräsidiums Rosenheim vage und damit rechtswidrig war, hat der Bundesbund für Naturschutz Klage gegen das Regierungspräsidium Rosenheim eingereicht.
Die Entscheidung wurde kritisiert, weil nicht festgelegt wurde, wo und in welchem Umfang Bäume gefällt werden sollten. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass Bäume in naturbelassenen Wäldern gefällt werden müssen.
Zibl wies dies zurück: Er betonte, dass die Kampenwandseilbahn nachweisen könne, dass „zukünftige Erweiterungen der Seilbahnstrecke keinen der ausgewiesenen Naturwälder in der Gegend berühren“. „Auch dieses Hindernis kann erfolgreich beseitigt werden.“
Die Bahn auf den beliebten Touristenberg oberhalb des Chiemgaus, 1.669 Meter über dem Meeresspiegel, wurde in den 1950er Jahren gebaut. Nach eigenen Angaben wünschen sich die Betreiber „bescheidene Modernisierungen“, um die Seilbahnen, Stationen und Technik den heutigen Erwartungen anzupassen – darüber hinaus sollen die Seilbahnen auch für Rollstuhlfahrer zugänglich sein.
Nach Bekanntgabe des Urteils am Mittwoch betonte ein Sprecher des Regionalamtes Rosenheim, dass der Betreiber der Kampenwandbahn einen weiteren Genehmigungsantrag stellen könne. Das Urteil des Verwaltungsgerichts wurde von Naturschützern begrüßt, bedeutet aber nicht zwangsläufig einen Stopp der Modernisierungspläne für die Seilbahnen.
Lesen Sie auch:
- Presseseite Verwaltungsgericht
- Presseseite Kampenwandbahn
- Infos BN
- BN-Stellungnahme zum Änderungsantrag
Quelle: www.dpa.com