Prozess - Bestimmungen zur Polizeiausbildung teilweise verfassungswidrig
Hessens scheidende schwarz-grüne Landesregierung hat einen weiteren juristischen Rückschlag erlitten: Regelungen zur Polizeiausbildung verstoßen teilweise gegen die Verfassung. Ein Antrag der ehemaligen SPD- und FDP-Opposition im Landtag auf sogenannte normative Kontrollen zur Polizeiausbildung im Land sei „teilweise berechtigt“ gewesen, heißt es in einer Stellungnahme des Wiesbadener Landgerichts vom Mittwoch. Bestimmte Bestimmungen des Hessischen Hochschulgesetzes seien „verfassungswidrig“.
Ende 2021 bündelte das Schwarz-Grüne Bündnis die polizeiliche Aus- und Weiterbildung an der neuen Hessischen Hochschule für öffentliche Verwaltung und Sicherheit (HöMS) in Wiesbaden. Hier wird auch die öffentliche Verwaltung gelehrt. Kurzum: Eine der Beschwerden von SPD und FDP ist nach eigenen Worten die Untergrabung der Studienfreiheit an der HöMS. Das Innenministerium kann über diese Universität „regieren“. Nach der mehr als 60-seitigen Entscheidung des obersten Gerichts des Landes müssen derzeit für verfassungswidrig erklärte Regelungen bis Ende 2024 überarbeitet werden.
Nach einem Jahrzehnt schwarz-grüner Politik in Hessen bildet sich nach der Landtagswahl im Oktober 2023 ein neues Regierungsbündnis aus CDU und SPD. Auch beim Corona-Sonderfonds und bei der Beamtenbezüge erlitt die bisherige schwarz-grüne Landesregierung juristische Niederlagen.
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Quelle: www.stern.de