Unternehmen haben nun reichlich Gelegenheit, sich gerichtlich gegen die Entscheidung des Europäischen Patentamts zu wehren. Früher habe es ein Defizit gegeben, erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag. Diese Probleme wurden jedoch seit den Strukturreformen im Jahr 2016 weitgehend behoben. In der Folge blieben mehrere Verfassungsbeschwerden deutscher und ausländischer Unternehmen erfolglos.
Die Unternehmen legen gegen mehrere Entscheidungen der Beschwerdekammer des Patentamts Berufung ein. Hier können Sie hingehen, wenn die Erteilung eines Patents abgelehnt oder ein bestehendes Patent widerrufen oder widerrufen wurde. Sie argumentieren, dass der gesetzliche Schutz dort allgegenwärtig und eklatant fehlerhaft sei und dass grundlegende Verfahrensrechte verletzt würden.
Das Europäische Patentamt wurde 1973 gegründet und hat seinen Hauptsitz in München, aber als zwischenstaatliche Einrichtung hat es nur begrenzte Kontrolle durch die deutsche Behörde, das Verfassungsgericht. Richter prüfen nur auf Verstöße gegen die im Grundgesetz verankerten Mindestgarantien der Grundrechte. So muss der deutsche Gesetzgeber bei Maßnahmen der Behörde für einen wirksamen Rechtsschutz der Betroffenen sorgen.
Gibt es Mängel im Patentamt?
Der Zweite Senat sah gewisse Defizite in der bisherigen Struktur des Patentamts defizitär. Der Geschäftsführende Vorstand kann unter anderem Disziplinarmaßnahmen gegen Kammermitglieder vorschlagen. Auch diese wurden auf seinen Vorschlag berufen.
Seit der Reform wurde der Beschwerdeausschuss als separate Einheit eingerichtet, die vom Vorsitzenden des erweiterten Beschwerdeausschusses geleitet wird. Dies ist unabhängig vom Vorsitzenden der Geschäftsstelle, der nun auch die Befugnis hat, Berufungen und Disziplinarmaßnahmen vorzuschlagen. Zuvor waren diese Handelskammern Teil der Generaldirektion des Patentamts. (Az. 2 BvR 2480/10 u.a.)
Das Europäische Patentamt prüft europäische Patentanmeldungen von Erfindern, Wissenschaftlern und Unternehmen weltweit in einem zentralisierten und einheitlichen Verfahren. Europäische Patente sind in den 39 Mitgliedsstaaten der Europäischen Patentorganisation und 5 weiteren Ländern geschützt, von denen einige außerhalb Europas liegen.
Als zusätzliche Option werden in diesem Jahr sogenannte Einheitspatente eingeführt, die einfacher und günstiger sein sollen. Europäische Patente werden zwar zentral erteilt, müssen aber in jedem Land einzeln validiert und aufrechterhalten werden. Dies entfällt in den am Einheitspatent teilnehmenden EU-Staaten.