Die AfD hat ihre Berufungsbegründung in drei Verfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eingereicht. Eine Gerichtssprecherin bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Montag, dass es bis Ende Dezember eingegangen sei. Einen Termin für eine mündliche Verhandlung beim OVG zum Streit zwischen der Partei und dem Verfassungsschutz gibt es noch nicht (Az.: u.a. 5 A 1216/22).
Im Sommer 2022 legte die AfD gegen drei Urteile des Verwaltungsgerichts Köln und im März 2022 beim Verfassungsschutz Berufung ein. Hier geht es um den Fall, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte Partei, Militärauswahl und offiziell aufgelösten „Flügel“ als mutmaßlichen Rechtsextremismus einstuft.