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Beschleunigte Verfahren nicht geeignet bei Freibad-Gewalt

Benjamin Limbach
Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen), Minister der Justiz von Nordrhein-Westfalen.

Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sieht beschleunigte Verfahren in der Justiz im Zusammenhang mit der Verfolgung von Freibadschlägereien nicht als geeignetes Mittel an. Diese Verfahren eigneten sich bei einem einfachen Sachverhalt und einer klare Beweislage, sagte Limbach der «Rheinischen Post» (Düsseldorf/Mittwoch) und nannte als Beispiel die Ahndung eines Ladendiebstahls mit Täter, Tatobjekt und Zeugen.

«Wenn Sie zwölf Leute haben, die sich gegenseitig verprügeln, und 20 Zuschauer, dann haben Sie 32 Aussagen zum Geschehen», sagte Limbach der Zeitung. Wer wen angegriffen habe, lasse sich nicht innerhalb von 24 Stunden aufklären. 2022 habe es 2886 beschleunigte Verfahren in NRW gegeben.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte vor einem Monat nach wiederholter Gewalt in Berliner Freibädern die konsequente Bestrafung von Gewalttätern noch am Tattag gefordert. Limbach sagte, wer auf komplexe Problemlagen keine differenzierte Antwort geben könne, flüchte sich schnell in Populismus.

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