Berühmter Werbewarntext hat eine neue Version
Wenn Sie Probleme mit der Einnahme Ihrer Medikamente haben oder mit Nebenwirkungen zu kämpfen haben, wenden Sie sich bitte an einen Facharzt. Darauf weist ein kleiner Sender seit Jahren in Werbespots für Drogen hin. Dies wird sich jedoch bis Ende dieses Jahres ändern.
Manchmal werden Werbeslogans zu Aphorismen wie: „Nichts ist unmöglich“ oder „Geizig sein ist cool.“ Ein weiterer Klassiker ist der nüchternere Warntext, der die Anzeige selbst lediglich ergänzt. „Für Informationen zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“, dieser Spruch gilt seit mehr als 30 Jahren. Der Deutsche Bundestag hat in diesem Sommer beschlossen, die Informationspflicht in der Arzneimittelwerbung außerhalb der Fachwelt zu aktualisieren. Nach einer Übergangsfrist treten die gesetzlichen Änderungen am 27. Dezember in Kraft.
„Für Informationen zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Apotheke“, heißt die neue Formel, mit der in der Werbung geworben wurde. Das Bundesgesundheitsministerium begründete den Entwurf damit, dass damit gleichstellungspolitischen Erwägungen Rechnung getragen werden solle. Der bestehende Verweis „ist aufgrund der Verwendung männlicher Gattungsnamen seit vielen Jahren Gegenstand der Diskussion“. Und man kann nicht nur männliche Experten fragen.
Nur vier Sekunden
Dies wurde in der Anzeige bereits schnell erwähnt. In einer Stellungnahme zu dem Plan stellte der Bundesverband der Arzneimittelhersteller fest, dass die neuen, etwas längeren Sätze nicht innerhalb der „zugeteilten vier Sekunden“ professionell gelesen werden könnten.
Kurz vor dem offiziellen Inkrafttreten sind zukünftige gesetzliche Anforderungen für Pharmaverbände kein Thema. Das Ministerium erklärte, dass das Unternehmen „einmalige Transformationsarbeiten“ durchführen werde, diese dürften jedoch minimal sein. Darüber hinaus können die Werbekosten aufgrund des „etwas längeren Textes, der in audiovisuellen Anzeigen gelesen werden muss“ höher ausfallen.
Die Änderung entspricht auch den Anforderungen der Berufsgenossenschaften. Dies liegt daran, dass der Anteil der Ärztinnen und Psychotherapeutinnen in der Praxis immer größer wird. Insgesamt überstieg der Frauenanteil nach Angaben des Bundesärzteregisters Ende 2022 erstmals die 50-Prozent-Marke und erreichte 50,7 Prozent.
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Quelle: www.ntv.de