Prozesse - Berufung gegen Urteil wegen Vergewaltigung im Stadtpark
Mehrere Angeklagte legen Berufung gegen das Urteil wegen Vergewaltigung einer 15-Jährigen in einem Hamburger Stadtpark ein. Wie viele der neun Verurteilten Berufung eingelegt hatten, konnte ein Gerichtssprecher am Mittwoch zunächst nicht sagen. Über die Berufung muss das Bundesgericht entscheiden.
Am 28. November verurteilte das Jugendgericht des Bezirksgerichts neun Angeklagte zu Gefängnisstrafen. Ein zehnter Angeklagter wurde freigesprochen, der ursprüngliche elfte Angeklagte wurde am 5. April freigesprochen. Die Kammer setzte die Jugendstrafen von einem bis zwei Jahren für acht Angeklagte mit Bewährung, der sogenannten vorläufigen Bewährung, aus, sodass eine Entscheidung über die Bewährung erst innerhalb von sechs Monaten getroffen werden würde. Nur ein 19-Jähriger wurde zu einer härteren Strafe verurteilt: zwei Jahre und neun Monate Gefängnis ohne Möglichkeit einer Bewährung.
Das Gericht war überzeugt, dass die Täter im Alter zwischen 19 und 23 Jahren im September 2020 ein damals 15-jähriges Mädchen vergewaltigt hatten. Sie nutzten die Tatsache aus, dass der junge Mann nach dem Besuch einer Party deutliche Anzeichen einer alkoholbedingten Depression zeigte. Der Prozess dauerte mehr als eineinhalb Jahre und fand bis auf einen Teil der Urteilsverkündung hinter verschlossenen Türen statt.
NDR 90.3 berichtete ursprünglich über den Revisionsantrag.
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Quelle: www.stern.de