zum Inhalt

Berufung gegen die COVID-19-Quarantäneentscheidung

Schild zu Corona-Einreisebestimmungen
Ein Schild mit der Aufschrift «Coronavirus Einreisebestimmungen beachten!» steht am Straßenrand.

Nach einer Anhörung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) wird der Streit um die Quarantänepflicht Bayerns bei der Einreise aus Corona-Risikogebieten nun auch das Bundesverwaltungsgericht beschäftigen. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte der Münchner Deutschen Presse-Agentur, dass sein Ministerium seit Anfang August Berufung gegen das Urteil des VGH eingelegt habe. Das Gericht erklärt das Freistaatsgesetz während der Pandemie für ungültig.

„Unser Anspruch ist es, Menschenleben zu schützen und wir handeln aus Verantwortung“, sagte Holetschek. Nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe entschied das Ministerium, Berufung einzulegen. Der VGH bemängelte unter anderem, dass die bloße Einreise aus dem Risikogebiet nicht ausreiche, um einen ausreichenden Infektionsverdacht zu begründen, sodass eine Isolierung vor Ort erfolgen müsse.

Diese Regelung wurde am 5. November 2020 für ungültig erklärt. Es sieht vor, dass Personen, die nach Bayern einreisen und sich in den vergangenen zehn Tagen in Risikogebieten aufgehalten haben, bei der Einreise unverzüglich für zehn Tage in Quarantäne müssen. Ausschlaggebend für die Einstufung als Risikogebiet war die jüngste Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts.

Der VGH entschied, dass die Verordnung gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoße. Denn zum Zeitpunkt der Einführung dieser Verordnung fehlte die gesetzliche Grundlage, um Risikogebiete rechtlich und wirksam festzulegen.

Ein Münchner Ehepaar, das während der Pandemie eine Reise in ein als Risikogebiet eingestuftes Gebiet plante, klagte gegen die Regelung. Seiner Ansicht nach schränkt die Einreisequarantäne die Freiheit der Ehegatten ein. Bayerns Sieben-Tage-Inzidenz lag damals höher als in vielen ausländischen Risikogebieten. Die Einstufung der Risikogebiete ist undurchsichtig und schwer nachvollziehbar.

„Mehrere Bundesministerien haben damals gemeinsam entschieden, welche Länder als Risikogebiete ausgewiesen werden sollten“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Holetschek. „Die Einreise-Quarantäne-Regelungen sollen die Menschen vor einem zusätzlichen Eindringen des Virus aus gefährlichen Gebieten schützen, um die Epidemie einzudämmen.“ Darüber hinaus sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums, dass die zehntägige Quarantäne-Anordnung den Ergebnissen der Beratungen entspreche mit den EU-Gesundheitsministern.

Der Freistaat hat kürzlich einen Gerichtsstreit um den Schutz vor Coronaviren verloren. Regel. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied Ende November 2022, dass die vom Freistaat im April 2020 verhängten strengen Ausgangsbeschränkungen unverhältnismäßig und ungültig seien. Die Landesregierung erstattete daraufhin die unberechtigten Bußgelder – allerdings zunächst nur in wenigen Fällen, so das Gesundheitsministerium.

Kommentare

Aktuelles