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Berufung gegen Betrugsverfahren wegen Schießerei erwartet

Nach einer Schießerei beim Rosenmontagsumzug 2020 soll Volkmason sich als verletzte Person ausgegeben haben, um medizinische Behandlung und Geld zu erhalten. Ein 54-jähriger Mann muss sich vor dem Amtsgericht Korbach in drei Fällen gewerbsmäßigen Betrugs, davon zwei versucht, verantworten. Am...

Auf der Gerichtsbank war ein Schild mit der Aufschrift „Angeklagter“ angebracht. Foto.aussiedlerbote.de
Auf der Gerichtsbank war ein Schild mit der Aufschrift „Angeklagter“ angebracht. Foto.aussiedlerbote.de

Amtsgericht - Berufung gegen Betrugsverfahren wegen Schießerei erwartet

Nach Falkmaisons Schießerei bei der Rosenmontagsparade 2020 gab er angeblich vor, ein Verletzter zu sein, um ihn um medizinische Behandlung und Geld zu betrügen. Ein 54-jähriger Mann muss sich vor dem Amtsgericht Korbach in drei Fällen gewerbsmäßigen Betrugs, davon zwei versucht, verantworten. Am Dienstag (9.00 Uhr) hoffen Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf ein Plädoyer.

Der Angeklagte soll sich am Tag des Autoangriffs an seiner Wohnadresse in Bad Arolsen aufgehalten und durch Medien von dem Vorfall erfahren haben. Allerdings soll er der Hessischen Unfallkasse gemeldet haben, dass er aufgrund seiner Tätigkeit als Zeuge des Aufstands und als Ersthelfer an einer posttraumatischen Belastungsstörung leide.

Am 24. Februar 2020 fuhr ein damals 29-jähriger Mann absichtlich mit seinem Auto in den „Rosenmontagsumzug“ in der Stadt Volkmarsen (Kreis Waldeck-Frankenburg) und verletzte dabei fast 90 Menschen, darunter 26 Kinder , einige von ihnen wurden schwer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass der Angeklagte als mutmaßlicher Geschädigter von der Krankenkasse etwa 16.500 Euro Schadensersatz und Krankengeld erhalten habe. Für seinen Krankenhausaufenthalt zahlte die Unfallversicherung zusätzliche Kosten in Höhe von rund 33.000 Euro. Der 54-Jährige soll außerdem zwei erfolglose Versuche unternommen haben, von einem Verein, der Verkehrsopfern hilft, Schmerzensgeld zu fordern.

Der Prozess begann damit, dass der Angeklagte behauptete, er sei während des Autoangriffs in Volkmarsen gewesen, und die Vorwürfe zurückwies. Wie ein Gerichtssprecher sagte, könne ein Urteil erst nach Eingabe eines „Plädoyers“ verkündet werden.

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Quelle: www.stern.de

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