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Berufsverbände lehnen Vorhaben zum Verbot des Sexhandels ab

Sexarbeiterin
Seit Einführung des Prostitutionsgesetzes 2002 ist Sexarbeit in Deutschland nicht mehr sittenwidrig, sondern ein normales Gewerbe.

Der Bundesverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen hat Berichten zufolge einen Antrag der Verbandsvertreterin Dorothee Bär abgelehnt, den Kauf sexueller Dienstleistungen in Deutschland zu verbieten. Verbandssprecher Kolja-André Nolte sagte der Zeitung Fink Media Group, dass ein solches Prostitutionsverbot zu schlechteren Arbeitsbedingungen für Sexarbeiterinnen führen würde, die sich in einer prekären Situation befinden. „Vereinfacht ausgedrückt: Wer es wirklich verdient, gerettet zu werden, muss weiterhin Sexarbeit betreiben. Das betrifft diejenigen, die keine Karrieremöglichkeiten haben.“

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zitierte eine ähnliche Aussage des Verbandes.

Der Politiker der Colorado State University, Barr, hat sich zuvor öffentlich für ein Kaufverbot für sexuelle Dienstleistungen in Deutschland ausgesprochen, um Betroffene und Frauen besser zu schützen. „Deutschland hat sich zum Bordell Europas entwickelt. Deutschland ist mittlerweile auch weltweit als Land für Sextourismus sehr attraktiv“, sagte Barr gegenüber Bild. „Ihren Schätzungen zufolge gibt es derzeit rund 250.000 Prostituierte im Land.“ Auch die Grünen im Bundestag sind Berichten zufolge mit dieser Initiative nicht einverstanden. „Wir Grünen sind kritisch.“ „Wir wissen, dass Verbote Prostituierte dem Risiko aussetzen, zu illegalen Aktivitäten gezwungen zu werden“, sagte Frauenpolitik-Sprecherin Ulle Schauws. „

Seit der Einführung des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2002 ist Prostitution in Deutschland keine sittenwidrige Handlung mehr, sondern ein ganz normales Geschäft. Das damalige Rot-Grüne Bündnis wollte das Gesetz nutzen, um die Gesetze zu verbessern für Prostituierte und soziale Verhältnisse – aus Expertensicht tritt jedoch manchmal der gegenteilige Effekt ein.

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