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Berlins „Kapitalzuschuss“ verfassungswidrig

Der Kapitalzuschuss ist seit langem umstritten. Das Verwaltungsgericht war überzeugt, dass das Gesetz verfassungswidrig sei. Eine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit steht jedoch noch aus.

Das Bild der blinden Gerechtigkeit. Foto.aussiedlerbote.de
Das Bild der blinden Gerechtigkeit. Foto.aussiedlerbote.de

Verwaltungsgericht - Berlins „Kapitalzuschuss“ verfassungswidrig

Der im November 2020 eingeführte sogenannte Kapitalzuschuss für Beamte bis Besoldungsgruppe A 13 sei verfassungswidrig, erklärte das Berliner Verwaltungsgericht. Der monatliche Zuschuss von 150 Euro verstößt daher gegen das Lohnabstandsgebot. Das gab das Berliner Gericht am Montag nach einem entsprechenden Urteil bekannt. (VG 5K 77/21)

Da nur das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Hauptstadtzulage verbindlich feststellen konnte, stellte das Verwaltungsgericht das Verfahren ein und verwies die Angelegenheit zur Entscheidung an den Karlsruher Richter.

Kläger in dem Fall ist ein Beamter der Berliner Landesdirektion. Er begann als Oberrichter mit einem Gehalt von A 14 und später als Oberrichter mit einem Gehalt von A 15. Jetzt ist er im Ruhestand. In der Klage wandte er sich gegen den Ausschluss von Besoldungsgruppen oberhalb A 13 mit der Begründung, dieser verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Gehaltsabstandsgebot.

Das Verwaltungsgericht verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Gehaltsabstandsgebot einen eigenständigen, traditionellen Grundsatz berufsbeamter Beamter darstelle und daher ein verfassungsrechtliches Gebot sei. Die Gehälter von Beamten sind zwangsläufig gestaffelt, so verdient beispielsweise ein Beamter der Besoldungsgruppe A 13 weniger als ein Beamter der Besoldungsgruppe A 14.

Das Abstandsgebot des Lohngesetzes verbietet es dem Gesetzgeber, durch Einzelmaßnahmen die Kluft zwischen verschiedenen Lohngruppen auszugleichen oder wesentlich zu verringern. Die Fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts war überzeugt, dass die Einführung des Kapitalabzugs durch den Berliner Gesetzgeber gegen das Lohnabstandsgebot verstößt.

Es wird davon ausgegangen, dass bei der Beamtengerichtskammer des Verwaltungsgerichts Berlin mehrere Klagen im Zusammenhang mit Vermögenszulagen anhängig sind. Es gibt auch einige Berufungsverfahren innerhalb der internen Exekutive des Senats, die nach Angaben des Gerichts im Vorgriff auf die Entscheidung zunächst auf Eis gelegt wurden.

Seit November 2020 zahlt Berlin allen kommunalen Beamten und Angestellten bis zur Besoldungsgruppe A13/E13 monatlich einen sogenannten Kapitalzuschuss. Davon betroffen sind rund 124.000 Regierungsmitarbeiter.

Für Tarifbeschäftigte stehen Zulagen ebenfalls nur bis zu bestimmten Grenzen zur Verfügung. Betroffene haben ebenfalls Klagen eingereicht, bislang jedoch erfolglos. Nachdem das Landesarbeitsgericht die Klage im vergangenen April abgewiesen hatte, soll der Fall derzeit vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt werden.

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs

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Quelle: www.stern.de

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