- Berliner Polizist wegen Kinderpornografie verurteilt
Ein Berliner Polizeibeamter wurde in einem Fall von Kinderpornografie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Tiergarten befand den 57-Jährigen schuldig, kinder- und jugendpornografische Bild- und Video-Dateien zu besitzen. In einem Fall machte er Kinderpornografie zugänglich. Der Mann, der seit der Aufdeckung der Vorwürfe von seinem Dienst suspendiert wurde, muss auch sechs Therapeutische Sitzungen in einer Einrichtung und vier Jahre lang die Aufsicht eines Bewährungshelfers in Anspruch nehmen.
Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte im Mai 2022 eine kinderpornografische Datei über eine Suchmaschine hochgeladen hatte. Im Juni 2023 wurden während einer Durchsuchung der Wohnung des 57-Jährigen verschiedene Datenträger mit illegalem Material sichergestellt. "Das sind schwerwiegende Straftaten in einem erheblichen Ausmaß", sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte war sich seiner pedophilen Neigungen bereits länger bewusst und hätte sich durch Therapie helfen lassen können.
"Alle Auflagen ignoriert"
Der suspendierte Polizeibeamte gestand die Vorwürfe und sagte aus, dass er "ein Bild beim Surfen im Internet gefunden und dann wurde es mehr, wie eine Sucht". Ein Interesse an Kinderpornografie habe sich "im Laufe der Jahre" in ihm entwickelt. Er habe die Taten begangen, weil er "schließlich alle Auflagen ignoriert" habe. Dass jedes Bild sexuelle Gewalt darstelle, habe er "bewusst in Kauf genommen".
Der Prozess gegen den Polizeibeamten wurde nach einem Hinweis aus den USA eingeleitet. Laut Anklage wurden über 3000 kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos sichergestellt.
Das Gericht folgte in seiner Urteilsbegründung largely den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr beantragt. Der seit 30 Jahren im Dienst stehende Angeklagte hätte bei einer Strafe von weniger als einem Jahr die Möglichkeit, seinen Dienst fortzusetzen, argumentierte der Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil des Gerichts identifizierte auch mehrere Fälle, in denen der Angeklagte verschiedene kinderpornografische Materialien online zugänglich gemacht hatte. Trotz seines Bewusstseins seiner pedophilen Neigungen habe er keine Hilfe gesucht und diese Aktivitäten fortgesetzt, wobei er die damit verbundene Verletzung und das Leid in jedem Bild ignorierte.