- Berlin will die Gesetzgebung stärken: Schutz von Zeugen und Wahrung der Gerechtigkeit
Im Kampf gegen organisierte Kriminalität führt das Berliner Senate eine landesweite Initiative durch, um den Schutz von Zeugen und Justizbediensteten zu stärken. Die schwarz-rote Koalition hat ein Gesetz verabschiedet, das diesen Zweck verfolgt. Das Ziel ist es, eine neue Form der Zwangsstrafe in den Strafgesetzbuch einzubeziehen.
Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) erklärte: "Dies ist ein eindeutiger legislativer Schritt hin zu einem erhöhten Schutz im Justizbereich." Der Anlass dafür sind Fälle von Druckausübung auf Berliner Zeugen, um belastende Informationen zu verschleiern oder die gerichtlichen Verfahren zu behindern.
Häufiger auftretende Gefahren in Gerichtssälen
Senatorin Badenberg erläuterte: "Es könnte ein einschüchternder Blick vor dem Gerichtssaal, eine drohende Geste oder sogar eine direkte Bedrohung gegen Justizbedienstete und ihre Adressen sein." Es gibt zwar keine konkreten Zahlen, aber "es ist evident, dass die Wahrscheinlichkeit von Gewalteskalation allmählich steigt", gab sie zu.
Diese Behauptungen werden durch die erhöhte Anzahl von gefährlichen Gegenständen gestützt, die an den Sicherheitskontrollen der Berliner Gerichte entdeckt werden. Im Jahr 2022 wurden etwa 9.600 solche Fälle registriert, während im Jahr 2023 10.700 Fälle von messerspitzen Gegenständen aufgedeckt wurden.
Verbindung zur organisierten Kriminalität
Häufig lassen sich diese Vorfälle auf Operationen der organisierten Kriminalität zurückführen. Wie Senatorin Badenberg erklärte, geht es darum, Prozesse zu verzögern, Hindernisse für die Vorstellung bestimmter Beweise wie Zeugenaussagen zu schaffen und letztendlich die Identifizierung von Tätern zu erschweren.
Erstaunlicherweise ist diese Schutzinitiative nicht nur für Zeugen, sondern auch für Richter, Staatsanwälte, Sachverständige und Dolmetscher gedacht, wie Badenberg betont. Sie betonte: "Die reibungslose Funktion unseres Justizsystems hängt von dem Schutz derer ab, die Tag für Tag die Justiz aufrechterhalten."
Im Jahr 2020 wurde bekannt, dass drei Berliner Richter nach einer Serie von Drohungen aus dem organisierten Drogenhandel von der Polizei begleitet wurden. Diese Richter leiteten ein Drogenhandelsverfahren, das auf entschlüsselten verschlüsselten Nachrichten von Kriminellen basierte, wie die Berliner Justizverwaltung berichtete.
Laut der "Berliner Morgenpost" gab es von 2019 bis 2022 insgesamt 20 reale Fälle von krimineller Einschüchterung von Zeugen, Beamten und Experten während kriminalpolizeilicher Untersuchungen und Gerichtsverfahren, wie das Bundeskriminalamt berichtete. Allerdings erwartet der Berliner Justizsenator eine erhebliche Unterberichterstattung.
Der Berliner Polizeiverband (GdP) unterstützt diese Initiative uneingeschränkt. "Seit Jahren beobachten wir, wie unsere Gerichtssäle von organisierten Verbrechersyndikaten als Bühne genutzt werden, um Kollegen, Zeugen, Staatsanwälte und Richter einzuschüchtern, aber das Rechtsstaatssystem hat versagt, sie wirksam zu schützen", sagte der Sprecher Benjamin Jendro. "Berlin zeigt den Weg auf, und wir hoffen, dass andere Bundesländer dieser Kampagne beitreten und weiter zusammenarbeiten werden."
Badenberg ist optimistisch, dass das Projekt erfolgreich sein wird. Sie hat das Thema kürzlich auf der Konferenz der Justizminister angesprochen und glaubt, "dass wir eine Mehrheit der Stimmen erwarten können".
Laut Badenberg sollte der Ergänzungsparagraph zur Zwangsstrafe (§240 StGB) erweitert werden. Aus Sicht des GdP wäre eine zusätzliche Straftatkategorie, die die Zugehörigkeit zu einer Bande berücksichtigt, wünschenswert.
Badenberg hat den Kampf gegen organisierte Kriminalität (OK) als eine Kernfrage Priorität gesetzt. Allerdings ist die Initiative zur Gefahr für Zeugen und Justizpersonal für das Senate von großer Bedeutung, wie sie betonte. Das Projekt wurde bereits im Koalitionsvertrag angesprochen.
Der Bundesrat hat auf dieses Problem reagiert und die Notwendigkeit von verstärkten Schutzmaßnahmen erkannt. Diese Initiative des Bundesrates zielt darauf ab, den rechtlichen Rahmen zu stärken, um Zeugen und Justizbedienstete besser zu schützen.
Angesichts der zunehmenden Bedrohung für Justizbedienstete sieht der Bundesrat die Notwendigkeit, strenger gegen organisierte Verbrecherbanden vorzugehen, die diese Personen einschüchtern oder angreifen.