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Berlin befreit Restaurants und andere Unternehmen

Bars und Restaurants in Berlin müssen ab dem kommenden Jahr nichts mehr bezahlen, wenn sie Tische und Stühle auf den Bürgersteig stellen. Die Senatskanzlei kündigte am Montag an, dass sie auf Sondernutzungsgebühren für Flächen auf öffentlichen Straßen verzichten wird.

Die Gäste sitzen vor dem Cafe und genießen die Sonne. Foto..aussiedlerbote.de
Die Gäste sitzen vor dem Cafe und genießen die Sonne. Foto..aussiedlerbote.de

Sondernutzungsgebühr - Berlin befreit Restaurants und andere Unternehmen

Bars und Restaurants in Berlin müssen ab dem kommenden Jahr nichts mehr bezahlen, wenn sie Tische und Stühle auf den Bürgersteig stellen. Die Senatskanzlei kündigte am Montag an, dass sie auf Sondernutzungsgebühren für Flächen auf öffentlichen Straßen verzichten wird.

Sie gilt auch für Künstler und Veranstalter, die Messe- und Kongressbranche, den Einzelhandel sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle für die Regionen werden vom Senat ausgeglichen.

Nach Angaben der Senatskanzlei können die Bezirksämter nach eigenem Ermessen die von den betroffenen Unternehmen ab Mai dieses Jahres erhobenen Sondernutzungsgebühren erstatten. In diesem Fall wird der Senat offenbar auch etwaige Einnahmeausfälle ausgleichen.

Landeshauptmann Kai Wegner sieht in dem Gebührenverzicht eine wichtige Unterstützung für die Branchen, da die schwierige neue Kronenzeit noch nachwirkt. Der CDU-Politiker erklärt: "Mit dem Verzicht auf diese Einnahmen wollen wir Berliner Hoteliers, Gastronomen, Einzelhändler und Kreative dabei unterstützen, sich wieder zu stabilisieren."

"Mit dieser Maßnahme wird es uns gelingen, Arbeitsplätze zu erhalten und den Wirtschaftsstandort Berlin zu stärken." Berlin wird von einer lebendigen Gastronomie, einer vielfältigen Einzelhandelsszene und bunten Volksfesten profitieren.

Während der neuen Kronenpest haben die Berliner Bezirke auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Restaurants verzichtet. Die Branche, die von der neuen Kronenpest und den hohen Energiepreisen betroffen ist, befürchtet nun neue wirtschaftliche Schwierigkeiten, da die Mehrwertsteuer auf Restaurantessen ab dem 1. Januar erneut auf 19 Prozent erhöht wird. Der derzeitige Mehrwertsteuersatz beträgt 7 Prozent. Er wurde in den Monaten vor der Neuen Kronenpandemie Mitte 2020 gesenkt, um die Branche zu entlasten.

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Quelle: www.stern.de

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