Hartz IV wird Bürgereinkommen, Rentenerhöhung und heiße Fahrkartenrückgabe (teurer). Im neuen Jahr haben viele Veränderungen im Leben der Bürger stattgefunden. Übersicht:
Strom- und Gaspreisbremse
Viele Gas- und Stromkunden erwarten ab März eine gewisse Entlastung: Dann sollen die geplanten Preisbremsen beginnen. Erdgasverbrauchern wird für 80 Prozent ihres Stromverbrauchs ein Gesamtpreis von 12 Cent pro kWh garantiert. Ebenso beträgt der Stromtarif 40 Cent pro Kilowattstunde. Sobald diese Vorteile beginnen, sollten sie rückwirkend für Januar und Februar gelten.
Bürgergeld
Das Bürgergeld hat im Januar das Hartz-IV-System abgelöst. Die Grundsicherung ist um mehr als 50 Euro gestiegen, Alleinstehende können künftig 502 Euro bekommen. Wesentliche Teile der Reformen treten erst zum 1. Juli in Kraft. Jobcenter sollen sich besser um Arbeitslose kümmern können. Die Vermittlung in Festanstellungen statt in einfache Aushilfsjobs soll besser sein als bisher.
49-Euro-Ticket
Im neuen Jahr sollen Sie bundesweit für nur 49 Euro im Monat vor Ort mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können. Wann der Nachfolger des 9-Euro-Tickets startet, ist unklar. Ursprünglich war der Start für Anfang 2023 geplant. Der 1. April wird nun diskutiert.
Kindergeld
Das Kindergeld wird mit dem Kind zum 1. Januar auf pauschal 250 Euro monatlich angehoben. Das bedeutet für das erste und zweite Kind zusätzlich 31 € pro Monat und für das dritte Kind 25 € pro Monat.
Rentenerhöhungen
Rentenempfänger dürfen im kommenden Jahr mit mehr Geld rechnen. In Westdeutschland sollen die Renten im Juli um rund 3,5 % steigen, in Ostdeutschland um 4,2 %. Die Daten sind vorläufig und werden im Frühjahr klar.
Steigerung der Krankenversicherungsbeiträge
Für die Versicherten wird erwartet, dass die durchschnittliche Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge (derzeit 15,9 %) um 0,3 Prozentpunkte auf 16,2 % steigen wird %.
Wohngeld
Ab Januar werden mehr Familien von der staatlichen Förderung befreit: Zu 600.000 Personen, die zuvor Wohngeld bezogen haben, kommen maximal 1,4 Millionen Haushalte hinzu. Auch das Wohngeld wird um durchschnittlich 190 Euro pro Monat erhöht. Das bedeutet, dass anspruchsberechtigte Familien durchschnittlich rund 370 Euro pro Monat erhalten. Familien, die keine Sozialhilfe beziehen, aber trotzdem kein Geld haben, können Wohngeld beantragen. Dies gilt für Mieter und Eigentümer von Wohnungen und Häusern, die eigene Räumlichkeiten nutzen.
Einkommensteuer
Der Grundfreibetrag – also steuerfreie Einkünfte – stieg um 561 Euro auf 10.908 Euro. Der Spitzensatz liegt bei 42 %, er gilt derzeit für ein zu versteuerndes Einkommen von 58.597 € und wird im kommenden Jahr ab 62.810 € gezahlt.
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung stieg um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6 %. Dieser Beitrag sank 2019/2020 in zwei Schritten auf 2,4 % – aber schon damals sollte er Anfang 2023 wieder steigen. Die Hälfte des Beitrags trägt der Arbeitgeber, die andere Hälfte der Arbeitnehmer.
Energiepauschale für Studenten
Studenten und Fachschüler erhalten eine Pauschale in Höhe von 200 € zur Abgeltung der erhöhten Gebühren. Zum 1. Dezember waren rund 2,95 Millionen Studierende an deutschen Hochschulen antragsberechtigt. Bund und Länder entwickeln noch eine zentrale Antragsplattform, das Geld soll noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.
Keine Impfpflicht für Pflegepersonal
Die seit März geltende Impfpflicht für Klinik- und Pflegepersonal entfällt zum 1. Januar. Denn den Covid-19-Varianten, die mittlerweile die Immunantwort von Geimpften oder Genesenen dominieren, kann man laut Kreisen des Gesundheitsministeriums leichter entkommen als zuvor.
Elektrofahrzeugförderung
Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen erhalten ab 2023 keine Bundesförderung mehr. Zudem sinken auch die Versicherungsprämien für reine Elektrofahrzeuge. Ab dem 1. September sind die Zuschüsse auf Einzelpersonen beschränkt.
Heizklimaabgabe
Ab Januar müssen Vermieter in vielen Fällen die Heizklimaabgabe für ihre Mieter zahlen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mietern und Vermietern verteilt. Je klimafreundlicher das Haus, desto mehr Verantwortung trägt der Vermieter. Bisher mussten Mieter die Steuer zahlen, die helfen sollte, den klimaschädlichen Kohlendioxidausstoß zu reduzieren.
Frist für Grundsteuererklärungen
Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen müssen ihre Grundsteuererklärungen bis Ende Januar einreichen. Ursprünglicher Termin war Ende Oktober. Verspätung durch langsamen Eingang.
Höhere Homeoffice-Pauschale
Künftig kann die Homeoffice-Pauschale von 600 bis 1260 Euro bei der Steuererklärung geltend gemacht werden Werbungskosten Eins, jedenfalls zahlen alle Steuerzahler dafür 1230 Euro. Nur wer mehr als Homeoffice-Flatrates und sonstige Gebühren erhält, profitiert.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Arbeitgeber sind ab 2023 verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Gesetzlich versicherte erkrankte Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber künftig keine Papierunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen, sondern erhalten einen Ausdruck des Dokuments.
Änderungen bei Midi-Arbeiten
Bei sogenannten Midi-Arbeiten wird die Einkommensgrenze erhöht. Beschäftigte dieser Gruppe dürfen künftig statt 1.600 Euro 2.000 Euro verdienen. Vor dieser Grenze mussten Arbeitnehmer niedrigere Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Atomausstieg
Die letzten deutschen Kernreaktoren werden Mitte April abgeschaltet. Die Kraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland sollten im Rahmen des Atomausstiegsplans Anfang des Jahres stillgelegt werden, doch die Frist wurde wegen der Energiekrise verlängert.
Tabaksteuern
Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen. Der durchschnittliche zukünftige Preis einer Packung mit 20 Zigaretten wird um 18 Cent steigen.
Steuerliche Gutschrift für Motorgas
Wer sein Auto mit Motorgas (auch LPG genannt) betankt, muss ab 2023 tief in die Tasche greifen. Der steuerliche Anreiz entfällt und es gilt der normale Steuersatz von 409 € pro Tonne. Allerdings ist die Steuer laut ADAC günstiger als Benzin oder Diesel.
Photovoltaikanlagen
Im neuen Jahr werden Solaranlagenbesitzer vereinfacht. Bei einigen Anlagen besteht keine Pflicht zum Einbau eines speziellen Generatorzählers. Einige Bestimmungen des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 sind bereits in Kraft.
Lkw-Maut
Die Lkw-Maut auf Deutschlands Hauptstraßen wird 2023 steigen. Berücksichtigen Sie die Kosten für Lärm und Luftverschmutzung bei der Berechnung der Tarife stärker.
Mehrwegbehälter
Künftig müssen auch Restaurants, Bistros und Cafés Getränke ausschenken und
Supply-Chain-Methoden
ausgeben 2023 gilt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Sein Zweck ist der Schutz der Menschenrechte in internationalen Lieferketten. Es fordert Unternehmen auf, auf Missbrauch beim Einkauf von Materialien aus dem Ausland zu reagieren. Im Falle eines Verstoßes haben Hilfsorganisationen und Gewerkschaften die Möglichkeit, die Betroffenen vor deutschen Gerichten zu vertreten.