Der Bundesgerichtshof (BGH) wird voraussichtlich am Donnerstag (8.30 Uhr) ein Urteil in einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Elektro-Pop-Pionieren Kraftwerk und dem Musikproduzenten Moses Pelham über eine kurze O-Töne verkünden. . Bei einer mündlichen Verhandlung Anfang Juni in Karlsruhe wurde klar, dass der Erste Zivilsenat den Fall zur Klärung der Detailfragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verweisen könnte. (Az. I ZR 74/22)
Das Verfahren wirft grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Urheberrechtsschutz auf und wird von der Branche mit Spannung verfolgt. Im Wesentlichen verlangsamte Pelham das Tempo der Kraftwerk-Komposition „Metall auf Metall“ von 1977 – im Wesentlichen „Bang-dänge-däng-däng“ – etwas, die er 20 Jahre später in einer Endlosschleife mit der Rapperin Sabrina im Song „Nur mir“ aufführte. Trull. Diese Interpretation von Musik in einem neuen Kontext nennt man Sampling. Sie ist in der Rap- und Hip-Hop-Musik üblich.
Pelham, 52, fragte jedoch nicht um Erlaubnis. Kraftwerk United-Gründer Ralf Hütter, Der heute 77-Jährige fühlte sich beraubt und wurde strafrechtlich verfolgt. Der Prozess ging über die Gerichte.
Dieses Mal geht es um das Wort „Nachahmung“, das normalerweise einen Verweis auf den Stil eines Künstlers oder eine Nachahmung der Idee bedeutet . Bei der Integration des EU-Rechts in das deutsche Recht wurde es in den Gesetzestext aufgenommen, jedoch ohne nähere Definition, und kann in der EU anders verstanden werden.