Bei der neuen Externen Whistleblowing-Stelle der Bundesregierung sind seit Inkrafttreten der sogenannten Whistleblower-Gesetze mehr als 100 Meldungen eingegangen.
Ein Sprecher des Justizministeriums teilte auf Anfrage mit, dass von Anfang Juli bis zum 12. September bei der Meldestelle des Bundesamtes für Justiz insgesamt 113 Meldungen eingegangen seien. Es versteht sich, dass die meisten davon über Online-Formulare eingehen.
Der Sprecher sagte, dass auch die Beratungsleistungen der Meldestelle stark in Anspruch genommen würden. Sie wies außerdem darauf hin, dass die externe Meldestelle des Bundes einen „regelmäßigen fachlichen Austausch“ mit dem Bundeskartellamt und der Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht pflege.
Das Whistleblower-Schutzgesetz trat im Juli in Kraft. Ihr Zweck besteht darin, Personen, die Fehlverhalten offenbaren, vor Entlassung und Belästigung zu schützen. Behörden und Unternehmen müssen Anlaufstellen einrichten, um Meldungen über Betrug, Korruption oder Verstöße gegen Tier- und Umweltschutzvorschriften entgegenzunehmen. Nach diesem Gesetz wurde die entsprechende EU-Richtlinie noch nicht umgesetzt.
Meldungen können intern oder extern erfolgen
Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen gesetzlich eine Anlaufstelle einrichten, um Hinweisgebermeldungen vertraulich entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Darüber hinaus hat das Bundesamt für Justiz das Amt für externes Meldewesen eingerichtet, das derzeit 11 Mitarbeiter beschäftigt, davon einige Teilzeitkräfte. Die Meldestelle wird auch von IT-Abteilungen und weiteren Mitarbeitern in Bundesämtern unterstützt. Das Gesetz lässt Whistleblowern die Entscheidung überlassen, ob sie interne oder externe Verstöße melden.
Die Whistleblower-Stelle des Bundes warnt davor, in ihrem Online-Formular falsche Anschuldigungen einzureichen. In den Anweisungen zum Ausfüllen des Formulars heißt es unter anderem: „Bitte beachten Sie auch, dass die Schutzmaßnahmen des Whistleblower-Schutzgesetzes (z. B. der Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen bei Meldungen) nur für Umstände gelten, von denen Sie zum Zeitpunkt der Meldung Ihrer Meldung guten Glaubens hatten.“ . Die Angaben sind wahr. » Auch die absichtliche Angabe falscher Angaben kann strafrechtlich verfolgt werden.
Fristen für interne Meldestellen
Das Bundesministerium der Justiz verfügt über Informationen darüber, was interne Meldestellen erhalten seit Inkrafttreten des Gesetzes konnten die Behörden nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse feststellen.
„Die Einrichtung liegt im Eigeninteresse der Arbeitgeber.“ interne Meldestellen, da sie nur so eine Chance hätten. Das Ministerium sagte, es werde „Verstöße nicht extern, sondern intern beheben, indem man sie direkt an eine externe Meldestelle meldet“.
Unternehmen mit 249 oder weniger Mitarbeitern müssen dies bis zum 17. Dezember 2023 tun. Richten Sie vor diesem Datum interne Meldestellen ein. Sie können auch eine gemeinsame Meldestelle mit anderen Unternehmen betreiben. Ziel ist es, Unternehmen die Einrichtung interner Meldestellen zu erleichtern, indem Sie Dritten die Möglichkeit geben, zu delegieren Diese Aufgabe übernehmen oder innerhalb des Mutterkonzerns zentralisieren. Gesetzliche Vorgaben Verhängen Sie Bußgelder gegen Arbeitgeber, die ihrer Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle nicht nachkommen.