- Behinderte erhalten Leistungen für die Invaliditätsrente
Seit Juli erhalten etwa 84.000 Personen, die von der Deutschen Rentenversicherung in Rheinland-Pfalz eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, eine zusätzliche Leistung. Insgesamt profitieren mehr als 100.000 Rentnerinnen und Rentner in der Region, wie Hans-Georg Arnold, Pressesprecher der DRV Rheinland-Pfalz, der Deutschen Presse-Agentur in Mainz mitteilte.
Betroffen sind Personen, die zwischen 2001 und 2018 in den Ruhestand wegen voller Erwerbsminderung gingen. Die Höhe der zusätzlichen Rente hängt vom Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung ab und liegt zwischen 4,5 und 7,5 Prozent. Die durchschnittliche Rente wegen voller Erwerbsminderung lag Ende 2023 bei 1.012 Euro monatlich, wie die DRV mitteilt. Die zusätzlichen Leistungen kommen auf diesen Betrag oben drauf.
Hintergrund für diese Leistungen sind Verbesserungen bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung zwischen 2014 und 2018, die zunächst nur für neue Rentnerinnen und Rentner galten, später aber auch auf bereits Rentnerinnen und Rentner ausgeweitet wurden, wie Arnold erklärte.
"Die Rente wegen voller Erwerbsminderung ist ein Sicherheitsnetz für Menschen, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht mehr arbeiten können und Beiträge leisten", sagte Bettina Rademacher-Bensing, Geschäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz. "Sie ist ein wichtiger Bestandteil unseres Sozialsystems."
Es ist erfreulich, dass alle, die derzeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, von diesen Verbesserungen rückwirkend profitieren. "Es ist wichtig, weiterhin daran zu arbeiten, dass Menschen mit gesundheitlichen Problemen gar nicht erst in die Erwerbsminderung geraten", fügte Rademacher-Bensing hinzu. Hierfür investiert die Rentenversicherung in Gesundheitsvorsorge und medizinische Rehabilitation und ermöglicht vielen Menschen mit Behinderungen, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen.
Die zusätzlichen Leistungen in der Rente wegen voller Erwerbsminderung stehen in direktem Zusammenhang mit Verbesserungen bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dadurch erhalten Menschen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit beziehen, nun zusätzliche Leistungen.