Urteil in Leipzig - Bayerns Kruzifix-Forderung: Gericht entscheidet, dass Kruzifix-Erlass der Söder-Behörden rechtmäßig ist
Kreuze und Kreuze: Seit 2018 ist an jedem Staatsgebäude in Bayern die Anbringung eines Kreuzes vorgeschrieben – eine Regelung, die seitdem umstritten ist. Nun hat sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu Wort gemeldet: Der sogenannte Querschnittserlass von Bundeskanzler Markus Söder (CSU) ist rechtskräftig.
Zuvor hatte die religionskritische Free Thought Group (bfg) gegen die Regelungen geklagt und die Entfernung der Kreuze gefordert. Er glaubte, dass der Staat in weltanschaulichen Fragen zur Neutralität verpflichtet sei. „Was hat das Kreuz mit offiziellen Veranstaltungen, der Ausstellung von Führerscheinen (...) zu tun? Nichts!“, sagte Anwalt Hubert Heinhold letzte Woche bei einer mündlichen Verhandlung in Leipzig.
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Quelle: www.stern.de