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Bayern will per Bundesrat die Ampel für Bürgergeld kippen

Vor allem CSU-Politiker machen seit Wochen Stimmung gegen die Bürgerfinanzierung. Bisher ist die Nachfrage an Ampeln zurückgegangen. Ist das Außenministerium nun der richtige Hebel zur Reform der Grundsicherung?

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Florian Hermann (CSU, links), Chef des Bayerischen Kanzleramtes, und Ulrich Schaff (CSU), Bayerischer Sozialminister, nehmen an einer Pressekonferenz teil. Foto.aussiedlerbote.de

Kabinett - Bayern will per Bundesrat die Ampel für Bürgergeld kippen

Die bayerische Staatsregierung will auf Initiative des Bundesrates noch in dieser Woche grundlegende Sicherheitsreformen umsetzen. „Wir wollen das Bürgergeld grundsätzlich abschaffen“, sagte Staatskanzler Florian Hermann (CSU) nach einer bayerischen Kabinettssitzung am Dienstag in München. Ziel sei „mehr Harz-IV, nicht Bürgergeld. Generell geht es auch um Einwandererjobs und nicht um die Sozialversicherung, Bürgergeld ist also eigentlich kein Einwanderergeld.“

In einer Erklärung heißt es, dass das Geld der Bürger das Ziel nicht erreiche, Menschen schnellstmöglich in Arbeit zu bringen. Gleichzeitig werden die Kosten deutlich um 3,25 Milliarden Euro steigen und bis 2024 voraussichtlich rund 27 Milliarden Euro erreichen.

„Wer gesund ist, muss arbeiten. Wer arbeitsfähig ist, muss arbeiten“, betonte Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU). Erhöhungen der Staatsbürgerschaftsfinanzierung, die am 1. Januar 2024 fällig sind, müssen um ein Jahr verschoben werden. Schaff monierte, dass das Verhältnis zwischen Grundsicherung und den berechtigten Interessen der Steuerzahler neu ins Gleichgewicht gebracht werden müsse. Bürgergelder schaffen falsche Anreize für Einwanderer, in das Sozialsystem einzutreten.

In dem Bericht heißt es, das erste Ziel müsse darin bestehen, die betroffenen Menschen so schnell wie möglich dazu zu bringen, keine Zivilleistungen mehr zu beziehen und wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Um dies zu erreichen, müssen das Prinzip der Eigenverantwortung, das Leistungsprinzip („Leistung muss sich lohnen“) und die Mitwirkungspflicht der Leistungsempfänger wieder stärker wirksam werden. „Während Kürzungen bei den Geldleistungen notwendig sind, müssen die Arbeiten konsolidiert werden.“

Darüber hinaus sehen die bayerischen Bewerbungsvoraussetzungen unmittelbare Sanktionen vor, wenn Sie einen Termin zur beruflichen Wiedereingliederung unentschuldigt versäumen. Gleichzeitig soll die Unterstützung durch die Jobcenter verstärkt werden. Die sogenannte Wartefrist, bei der die eigenen „unbedeutenden“ Reserven im ersten Basisjahr unverändert bleiben, muss ersatzlos abgeschafft werden. Änderungsbedarf sieht der Antrag auch bei den Übernachtungs- und Heizkosten: Befreiungen von der Wohnungseignungsprüfung sollen auf sechs Monate verkürzt und auf solche mit entsprechenden Lebensleistungen beschränkt werden.

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Quelle: www.stern.de

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