Bayern will Hamas-Feierlichkeiten gegen Israel verbieten
Auf Initiative des Bundesrates will Bayern die Anstiftung zu Sympathie für terroristische Gruppen, etwa das Jubeln von Anschlägen von Hamas-Anhängern gegen Israel, unter Strafe stellen. Über entsprechende Vorschläge beschloss das Kabinett am Dienstag in München. Den Antrag hatte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) vergangene Woche bei einem Treffen der Justizminister von Bund und Ländern gestellt.
Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund von Vorfällen in deutschen Städten im Zusammenhang mit Hamas-Angriffen auf Israel. Daraufhin fanden in vielen Städten Kundgebungen statt, um „die barbarischen Taten gegen den Staat Israel und sein Volk zu feiern“, teilte das Kanzleramt in München mit. Das geltende Strafrecht werde der „besonderen Ungerechtigkeit dieser Taten“ nicht in vollem Umfang gerecht. Jeder, der die schrecklichen Taten der Hamas bejubelt, verspottet das Leid ihrer Opfer auf unerträgliche Weise. „
Staatskanzler Florian Hermann (CSU) betonte, dass die Strafbarkeitslücke im § 129a StGB geschlossen werden müsse. Es müsse gesetzlich klar verankert werden: „Deutschland wird diese Hetze gegen Terroristen nicht dulden.“ „Sympathiewerbung ist der erste Schritt zur Gewinnung von Unterstützern und sogar Mitgliedern.
Vor 2002 war Werbung für terroristische Gruppen mit uneingeschränkten Strafen geahndet. Nach Angaben der Landesregierung war die damalige rot-grüne Bundesregierung zuständig Abgeschwächt verabschiedete das Gesetz und beschränkte es trotz bayerischer Widerstände auf die gezielte „Anwerbung von Mitgliedern und Unterstützern“. Der Freistaat hat sich daher immer wieder für die Verhängung neuer Verbote ausgesprochen und solle nun den dem Bundesrat vorgelegten Gesetzesentwurf „so bald“ verabschieden Wie möglich noch einmal“ „Bestrafen Sie es.“
Die Justizministerin erklärte letzte Woche, sie wolle untersuchen, wie man Deutschlands Juden besser vor antisemitischen Anfeindungen schützen könne. Auch bestimmte Äußerungen über Israel sollen strafrechtlich verfolgt werden einer Überprüfung unterliegen.
Quelle: www.dpa.com