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Bayern will die Aufhebung des § 218 nicht akzeptieren

Aktionstag zur Streichung des § 218
Ein Absperrband mit dem Aufdruck "Weg mit §218 StGB" hängt vor dem Ministerium in Stuttgart.

Bayern will am bestehenden Abtreibungsgesetz festhalten und gegebenenfalls gegen die mögliche Aufhebung des Paragrafen 218 beim Bundesverfassungsgericht klagen. Bayerns Familien- und Frauenministerin Ulrike Scharf (CSU) sagte der Zeitung der Mediengruppe Bayern (Mittwoch): „Abtreibung beendet das Leben.“ Das ignoriert Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne), die den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch streichen will.

Paus drängt auf neue Abtreibungsgesetze außerhalb des Strafrechts. Es gehe um grundlegende, existenzielle Fragen, sagte Paus der Zeitung der Funke Mediengruppe. „Das Strafrecht ist für mich nicht der richtige Ort, um das zu regeln.“ Ampel will das in dieser Legislaturperiode überprüfen.

Scharf sagt nun, das sei “mit dem Schutz des ungeborenen Lebens unvereinbar und im Sinne der Verfassung verfassungswidrig”. „Falls der Paragraf 218 gestrichen wird, werde ich mich dafür einsetzen, dass das neue Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird“, fügte sie hinzu.

Abtreibung ist nach dem Gesetz grundsätzlich strafbar. Wenn sich eine Schwangere jedoch vorher beraten lässt und der Fötus nicht älter als zwölf Wochen ist, wird sie dennoch nicht bestraft. “Es besteht keine Notwendigkeit”, sagte Scharf, “der Bundesinnenminister will die nächste Säule eines sorgfältig ausbalancierten Kompromisses abbauen, der über Jahrzehnte gut funktioniert und den sozialen Frieden gesichert hat.”

Zuletzt Im Sommer wurde der umstrittene Paragraph 219a der GAAP, der Werbung für Abtreibungen verbietet, aufgehoben.

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