Bayern verpflichtet den Bund, die Verbrennung von Holz und anderen festen Brennstoffen in Öfen und Heizkesseln in privaten Haushalten auszunehmen. Thorsten Faithr (freie Wahl), Minister für Umwelt und Verbraucherschutz Bayerns, sagte: „In der aktuellen angespannten Energieversorgungslage müssen alle möglichen schnellen und unbürokratischen Heizlösungen genutzt werden.“ Die Bundesregierung muss den Antrag entsprechend verlängern Bundesimmissionsschutzverordnung.
Nach dem Willen des Freistaates Bayern sollen auch bestehende Ölheizungen unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise durch „entsprechende Holzfeuerungsanlagen“ ersetzt werden dürfen, auch wenn diese die Emissionsanforderungen nicht erfüllen. Dies gelte insbesondere, „wenn keine schädlichen Umweltauswirkungen zu befürchten sind“, hieß es. Dies ist beispielsweise bei der Verbrennung von Naturscheit, Hackschnitzel, Briketts und Pellets der Fall.
Bisher war es nur möglich, geschlossene Öfen und Boiler wieder in Betrieb zu nehmen, wenn gleichzeitig Gas gespart wurde. Der Freistaat hat diese Option für die Feuerungsanlage im Juli 2022 geschaffen. Private Kaminöfen in Bayern, die von der Landesverwaltung generell stillgelegt wurden, können angesichts möglicher Gasknappheit im Notfall wieder in Betrieb genommen werden.
Notfall ist der Ausfall von Fernwärme, Gasversorgung oder anderer Zentralheizung. Die Notstandsregelung betrifft jedoch nur Anlagen, die vor dem 31.12.2004 gebaut wurden. Die Bezirksverwaltung wurde angewiesen, eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen, die die Wiederinbetriebnahme dieser Kaminöfen erlaubt. Wie lange das erlaubt sein wird, ist unklar.