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Bayern: Aufhebung des Paragrafen 218 wäre verfassungswidrig

Paragraph 218
Teilnehmerinnen einer Demonstration für das Recht auf Abtreibung in Berlin.

Bayern will am bestehenden Abtreibungsrecht festhalten und gegebenenfalls gegen die mögliche Aufhebung des Paragrafen 218 beim Bundesverfassungsgericht klagen. Bayerns Familien- und Frauenministerin Ulrike Scharf (CSU) sagte der Zeitung der Mediengruppe Bayern: „Abtreibung beendet das Leben.“ Das ignoriert Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne), die den § 218 aus dem Strafgesetzbuch streichen will.

Paus drängt auf neue Abtreibungsgesetze
außerhalb des Strafgesetzbuches. Es gehe um Grundlegendes, um bestehende
Fragen, sagte Paus der Zeitung der Funke Mediengruppe. „Das Strafrecht ist für mich nicht der richtige Ort, um das zu regeln.“ Ampel will das in dieser Legislaturperiode überprüfen.

Abtreibung ist grundsätzlich ein strafbares Verbrechen

Scharf sagt nun, es wäre “verfassungs- und verfassungswidrig, das ungeborene Leben zu schützen”. „Sollte Paragraf 218 gestrichen werden, werde ich mein Bestes tun, um sicherzustellen, dass das neue Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird.“

Abtreibung ist nach dem Gesetz grundsätzlich strafbar. Wurde eine Schwangere jedoch vorher konsultiert und ist der Fötus nicht älter als zwölf Wochen, bleibt sie straffrei. „Das ist nicht nötig“, sagte Sharpe, „die Bundesfamilienministerin will die nächste Säule eines sorgsam ausbalancierten Kompromisses abbauen, der sich über Jahrzehnte bewährt und den sozialen Frieden gesichert hat.“

Im vergangenen Sommer gab es sie Das umstrittene § 219a Verbot der Abtreibungswerbung wurde aufgehoben.

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