Die Deutsche Umweltschutzbehörde (DUH) hat nach einem Gerichtsurteil gegen einen Baustopp Zugriff auf weitere Dokumente im Zusammenhang mit dem Streit um das Rügener Flüssigerdgasterminal (LNG) beantragt. Dabei gehe es auch um die Genehmigungsunterlagen für die deutsch-russische Erdgaspipeline Nord Stream 2, teilte die DUH am Donnerstag mit. Nur so kann ein fairer Prozess gewährleistet werden, da sich die für das LNG-Projekt zuständigen Behörden auf den Nord Stream 2-Bericht stützen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte zuvor bekannt gegeben, dass es einem von der DUH abgelehnten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz des Vereins stattgegeben habe, der den Bau der Endanbindungsleitung stoppen wollte. Die Leitung soll das geplante Terminal in Mükeland auf der Insel Rügen mit dem Gaspipeline-Knotenpunkt in Lubmen verbinden und führt wie Nord Stream 2 auch durch Greifswaldboden. Die DUH reichte die Klage im August ein, nachdem die Offshore-Arbeiten am ersten Abschnitt der LNG-Verbindungspipeline genehmigt worden waren.
„Wir werden das Bundesverwaltungsgericht um vollständigen Zugriff auf alle verfügbaren Dokumente und Berichte bitten und unsere anhaltende Sorge zum Ausdruck bringen über: Natur- und Klimaschutz „Wir gehen jetzt mit dem bevorstehenden Hauptverfahren voran“, DUH sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer. Die Behörden stützten sich bei der Erteilung von Genehmigungen auf bisher unveröffentlichte und veraltete Umweltgutachten.
Eine Entscheidung über den Eilantrag bedeutet nicht, dass die Maßnahme selbst entschieden ist. Es gibt weitere entsprechende Verfahren, darunter Eilanträge der Städte Naab und Leipzig-Binz. Das Leipziger Gericht verwies in seiner Mitteilung unter anderem auf die Einschätzung der Bundesnetzagentur, die auch eine Einspeiseregelung für LNG für erforderlich hielt.