Die Bauwirtschaft befürchtet, dass neue Bundesverordnungen das Bauen in Deutschland verteuern und die Wiederverwertung der riesigen Mengen an Bauabfällen erschweren. Die umfassende Verordnung für alternative Baustoffe und Bodenschutz, die am 1. August in Kraft tritt, ersetzt einen Flickenteppich früherer Landesverordnungen. Allerdings gibt es aus der Branche Anzeichen dafür, dass die ersten Recyclingunternehmen nicht mehr bereit sind, Bauschutt zur Aufbereitung anzunehmen – stattdessen muss der Bauschutt auf Deponien entsorgt werden.
„Im Vordergrund steht jetzt der Grundwasserschutz, die Verordnung stellt hier sehr hohe Maßstäbe“, sagt Christine Buddenbohm, Geschäftsführerin Unternehmensentwicklung beim Zentralverband der Deutschen Bauindustrie (ZDB). „Die Qualität des Wassers, das durch die recycelten Baustoffe sickert und ins Grundwasser gelangt, muss besser sein als Trinkwasser.“ „
Im Jahr 2020 fielen mehr als 220 Millionen Tonnen Bauschutt an.
In der Begründung des Bundesumweltministeriums hieß es, die neuen Regelungen zielen darauf ab, das Einschwemmen unerwünschter Stoffe zu verhindern Grundwasser. Das Bundesumweltministerium erklärte, dass die Auswirkungen der neuen Regelungen auf den „Stoffstrom“ zwei Jahre nach Inkrafttreten bewertet werden sollen und dem Bundestag am 1. August 2027 ein Bericht an den Bundestag vorgelegt werden soll. p>
Seine Größenordnung ist kaum vorstellbar: Laut Umweltbundesamt wird das jährliche Bauabfallaufkommen im Jahr 2020 220 Millionen Tonnen überschreiten und mehr als die Hälfte des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland ausmachen. Laut Umweltbundesamt wird Der größte Teil davon wird recycelt.
„Die Alternativbaustoffverordnung ist gescheitert“
Das Umweltministerium will den Ressourcenschutz stärken und hat einen Dschungel aus Beweisen, Rechtsunsicherheit und … entwickelt unterschiedliche Interpretationen und kritisieren die Baubranche. Tim-Oliver Müller, Geschäftsführer der Bundesregierung, wirft vor: „Die Alternativbaustoffverordnung ist ein Fehlschlag.“
Nach Angaben des Bundesumweltministeriums ist die Die Auswirkungen auf den „Stofffluss“ werden Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelungen zweifach bewertet. Ein Bericht wird dem Bundestag am 1. August 2027 vorgelegt. Darüber hinaus ist ein wissenschaftlicher Begleitbericht geplant, der jedoch nicht erfolgt ist „Ein valides Ergebnis wird daher erst in einigen Jahren vorliegen“, teilte das Ministerium mit.