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Banker wegen Betruges und Untreue verurteilt

Die älteren Kunden vertrauten dem Finanzberater. Allerdings fälschte er Unterschriften und veruntreuete mehr als 900.000 Euro. Der Richter beschreibt das Urteil als 'noch milde'.

Das Amtsgericht Moenchengladbach hat einen ehemaligen Bankangestellten wegen Betrugs und...
Das Amtsgericht Moenchengladbach hat einen ehemaligen Bankangestellten wegen Betrugs und Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

- Banker wegen Betruges und Untreue verurteilt

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat einen Bankangestellten, der mehr als 900.000 Euro von den Konten älterer Kunden veruntreut hatte, zu einer Haftstrafe verurteilt. Der 54-jährige Mönchengladbacher wurde wegen gewerbsmäßigen Betrugs, gewerbsmäßigen Vertrauensbruchs und gewerbsmäßigen Urkundenfälschung zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Zudem wurden die erlangten Verbrechenserträge eingezogen.

Zu Beginn des Prozesses gestand der ehemalige Vermögensverwalter seine Schuld ein. Er gab zu, die Konten hauptsächlich älterer und vermögender Kunden geplündert zu haben. "Es war wie eine Sucht für mich", sagte er und behauptete, dass die Bank und die Kunden es ihm leicht gemacht hätten.

Der Richter nannte das Urteil "immer noch milde". Der Angeklagte, betrachtet man den hohen Schaden, "ist glimpflich davongekommen". Der Richter führte dies mainly auf seine frühzeitige Geständnis zurück. Zu den Aufgaben des Angeklagten gehörten auch Überweisungen und Stornierungen für Bankkunden. In 44 Fällen gestand er, die notwendige zweite Unterschrift gefälscht und die scheinbar autorisierten Überweisungen eingereicht zu haben.

Der Richter sagte zum Angeklagten, "Sie haben skrupellos das blinde Vertrauen Ihrer Kunden ausgenutzt". Ein 84-jähriger Kunde, der im Gericht aussagte, sagte, der Mann sei sein Investmentberater gewesen. Er erfuhr erst durch die Bank von dem hohen Verlust.

Am Ende bat der 54-Jährige das Gericht um Milde. "Wer profitiert davon, wenn ich ins Gefängnis gehe?", fragte er. Er rechnete vor, dass er wirtschaftlich ruiniert sei und nie wieder die Chance hätte, Vermögen anzuhäufen. Der ausgebildete Bankkaufmann hatte 33 Jahre lang bei der Kreditinstitution gearbeitet, bis er entlassen wurde. Sein Anwalt plädierte auf eine Bewährungsstrafe.

Der Anwalt des Angeklagten argumentierte für eine Bewährungsstrafe, unter Berücksichtigung der potenziell harten Auswirkungen einer Haftstrafe auf die finanziellen Zukunftsaussichten des Bankkaufmanns. Trotz des milden Urteils führte das Verhalten des Betrügers zu einer verlängerten Haftstrafe.

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