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BAMF: Schwuler Aktivist als Flüchtling identifiziert

Gericht
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.

Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari lebte jahrelang in Angst vor einer Abschiebung aus Deutschland und zog wegen eines abgelehnten Asylantrags vor Gericht. Er erklärte, dass er als schwuler Mann Verfolgung in seiner Heimat Algerien befürchten müsse. Nach einer erneuten Anhörung beim Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (BAMF) kann Bendjeriou-Sedjerari nicht nur in Deutschland bleiben, sondern wird, wie am Freitag bekannt wurde, auch als Flüchtling anerkannt.

Der Algerier verlor im vergangenen August den Prozess vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht. Damals hieß es, wenn er ein zurückhaltendes, zurückhaltendes Leben führte, könne er der Verfolgung entgehen. Dass Bendjeriou-Sedjerari nicht nur offen schwul in Deutschland lebt, sondern sich auch als queere Aktivistin für LGBTQ-Flüchtlinge engagiert, wird nicht berücksichtigt. „Ich möchte angstfrei leben können“, betont Benjlio Segerari, der vor Gericht zum Elektriker ausgebildet wurde und fließend Deutsch spricht. In Algerien musste er um sein Leben fürchten.

Der neue BAMF-Bescheid steht im Kontext einer Dienstanweisung des Bundesinnenministeriums: Ab Oktober 2022 soll die Politik davon ausgehen, dass sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität offenkundig ist. “Niemand sollte sich gezwungen fühlen, ein gefährliches Doppelleben zu führen”, forderte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) damals. Hinweise auf eine umsichtige Lebensführung sind nicht mehr zulässig.

«Seit dem 1. Oktober haben sich die Dinge definitiv geändert. Manchmal muss man dem BAMF zugute halten“, sagt Knud Wechterstein, Koordinator für queere Flüchtlinge bei der Aidshilfe Frankfurt, das gilt nicht nur für Bendjeriou-Sedjerari, er kennt auch queere Flüchtlinge aus Äthiopien, Guinea, Jamaika, Iran und Marokko Nach erneuter Anhörung wurde ein positiver Bescheid des BAMF erwirkt.

«Der nun positive Bescheid ist eine direkte Folge der langjährigen Forderung nach einem Paradigmenwechsel seitens des LSVD, der in der Abschaffung des sog. “Ermessensvorhersage” genannt, die gegen europäisches Recht verstößt”, sagte Patrick Dörr vom Bundesrat des Lesben- und Lesbenverbandes (LSVD) am Freitag in einer Stellungnahme. „Das BAMF prüft nun auch negative Asylentscheidungen, die vor Oktober 2022 ergangen sind, auf die neuen Vorgaben, was für uns ein wichtiges positives Zeichen ist.“

Kaweh Mansoori (SPD), Frankfurter Bundestagsabgeordneter Willkommen im Entscheidung. «Ich freue mich sehr für Herrn Bendjeriou-Sedjerari. Er kann hier weiterarbeiten und die anhaltende Unsicherheit überwinden“, betonte er am Freitag. Als der Fall Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari bekannt wurde, habe Mansoori laut Mansoori Kontakt mit dem Bundesinnenminister aufgenommen und gemeinsam mit dem Deutschen Lesben- und Lesbenverband (LSVD) und der Aidshilfe auf den „Prinzip der Diskretion“ hingewiesen. „Es ist unmenschlich, Menschen zu raten, ihre Sexualität nicht auszudrücken“, sagte er.

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