zum Inhalt

Bald muss die Landwirtschaft für die Wassergewinnung aufkommen

Landwirtschaft
Ein Traktor zieht Pflug und Egge über ein abgeerntetes Feld.

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Rheinland-Pfalz müssen ab Januar nächsten Jahres für die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser zahlen. Als Mainz am Dienstag eine Gesetzesänderung beschloss, sagte Klimaschutzministerin Katrin Edel (Grüne), es sei wichtig, Wasser effizienter zu nutzen, um der Wasserknappheit angesichts des Klimawandels entgegenzuwirken. Die Gebühr ist ab einer Grundwasserentnahme von 10.000 Kubikmeter pro Jahr jährlich zu entrichten und muss für Gewässer mit einer jährlichen Entnahme von 20.000 Kubikmetern entrichtet werden. Der Preis pro Kubikmeter liegt zwischen 1,2 und 6 Cent.

Rheinland-Pfalz erhebt den Angaben zufolge seit 2013 Fluss- und Seeentnahmeabgaben etc. von der Industrie. Dadurch erhält das Land etwa 25 bis 27 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr. Bisher waren Abbrucharbeiten für die Land- und Forstwirtschaft kostenlos.

Kommentare

Aktuelles