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Bäderregelung bis 2028 verlängert

In 95 Tourismusorten in Schleswig-Holstein dürfen Geschäfte auch in den nächsten fünf Jahren im Sommerhalbjahr und zur Jahreswende an Sonn- und Feiertagen öffnen. Die im Dezember auslaufende sogenannte Bäderverordnung wird unverändert bis zum 13. Dezember 2028 verlängert, wie Wirtschafts- und Tourismusminister Claus Ruhe Madsen (CDU) am Montag mitteilte. Damit habe besonders der Einzelhandel in den Bäderorten Planungssicherheit bei den Öffnungsmöglichkeiten an Sonn- und Feiertagen.

«Der Kompromiss zwischen dem Land, den Kirchen und der Gewerkschaft Verdi hat weiterhin Bestand», sagte Madsen. «Das ist ein gutes und wichtiges Signal für den Handel und natürlich für alle Touristinnen und Touristen.»

Nach der neuen und alten Verordnung dürfen die Geschäfte in den ausgewählten Städten und Gemeinden an Sonn- und Feiertagen für sechs Stunden innerhalb eines Zeit-Korridors von 11.00 bis 19.00 Uhr öffnen. Dies gilt für die Zeiträume vom 17. Dezember bis zum 8. Januar und vom 15. März bis zum 31. Oktober. Verkauft werden dürfen Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs. Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte und Fachmärkte für Elektrogroßgeräte dürfen dann nicht öffnen.

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