Finanzen - Baden-Württemberg überprüft seine eigene Haushaltspolitik
Auch das Land Baden-Württemberg führt angesichts der Haushaltskrise des Bundes eine rechtliche Überprüfung seiner eigenen Finanzpolitik durch. Das berichtete die Badische Zeitung (Dienstag) unter Berufung auf Finanzminister Danyal Bayaz. „Wir wollen uns die entscheidende rechtliche Unterstützung von außen sichern, um auch in Zukunft Rechtssicherheit zu haben“, sagte der Grünen-Politiker der Zeitung und verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt.
Bayaz sagte der Zeitung, dass das Land im Gegensatz zur Bundesregierung keine der durch die Coronavirus-Pandemie verursachten Notkredite missbraucht habe. Der Karlsruher Richter stellte außerdem fest, dass solche Kredite nur in dem Geschäftsjahr in Anspruch genommen werden können, in dem der Ausnahmezustand ausgerufen wird. Das Land Baden-Württemberg nutzt auch im Jahr 2022 seine Corona-spezifische Kreditermächtigung zur Bewältigung der Folgen der Pandemie. So müssen beispielsweise Test- und Impfmaßnahmen über mehrere Jahre durchgeführt und finanziert werden, so das Finanzministerium.
Laut Bayaz soll in dem Bericht nun geklärt werden, ob der Notstand für solche Zwecke erneut erklärt werden muss und ob die Entscheidung auch für andere Kreditgenehmigungen gilt. Mit der Erstellung des Gutachtens wird Hanno Kube beauftragt, Rechtsanwalt für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Die Fertigstellung wird im ersten Quartal 2024 erwartet.
„Wir müssen nichts rückgängig machen“, versicherte Bundeskanzler Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. „Wir haben alles nach bestem Wissen und Gewissen getan.“ Man fühle sich auch nicht ertappt. Es kommt auch nicht in Frage, dass man Geld zurückzahlen muss.
Der Regierungschef sagte jedoch, dass wir die Haushaltspraktiken freiwillig überprüfen werden, wenn sie in Zukunft überarbeitet werden müssen. Eine Ein-Jahres-Vorschrift gibt es in der Landesverfassung nicht. Wir werden prüfen, ob dies sinnvoll ist und gegebenenfalls die Verfassung anpassen. „Grundsätzlich ist klar, dass die Krise nicht auf Kalenderjahre beschränkt ist.“
Kretschmann sagte, Kube sei in solchen Fragen ein bekannter Verfassungsrechtler gewesen und habe gemeinsam mit der CDU den Nachtragshaushalt der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Umwidmung von Corona-Krediten in den Klimaschutz- und Wirtschaftsmodernisierungsfonds für ungültig erklärt. Gleichzeitig entschieden die Richter, dass der Staat Notkredite nicht für künftige Jahre zurückstellen könne. Dadurch entsteht eine milliardenschwere Lücke bei der Planung für das kommende Jahr und bei der Finanzierung langfristiger Projekte für die kommenden Jahre.
Kretschmann sagte, es sei unklar, welche Auswirkungen das BVG-Urteil und die Bundeshaushaltskrise auf das Land haben würden. Es ist jedoch klar, dass die Staaten mit einer Mischfinanzierung die fehlenden Bundesdollar in den Staatshaushalten nicht ausgleichen können.
Die Fraktion der Liberaldemokratischen Partei kritisierte das Vorgehen von Finanzminister Bayaz. Im Jahr 2020 nahm die Landesregierung im Rahmen der Notstandsregelungen Schulden in Höhe von 7,2 Milliarden Euro auf, gab aber bis zum Jahresende knapp über 4 Milliarden Euro aus, der Rest soll in den Folgejahren erfolgen. Doch den Ausnahmezustand nicht mehr auszurufen verstößt gegen das Altersprinzip. „Die Bestätigung dessen, was wir bereits wissen, ist ein teures Zeitspiel. Wann wird der Premierminister erklären, wie wir damit umgehen wollen?“
„Eine rechtliche Klärung ist notwendig, damit die öffentliche Hand Planungssicherheit hat“, sagte Kai Burmeister, Präsident des Deutschen Gewerkschaftsbundes. „Klimaneutralität, der notwendige industrielle Umbau und gesellschaftlicher Zusammenhalt sind die Aufgaben dieses Jahrhunderts.“ Dies erfordert erhebliche zusätzliche Investitionen. In diesem Zusammenhang äußerte Burmeister öffentlich seine Unterstützung für die Einrichtung eines Sondervermögens.
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Quelle: www.stern.de