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Baden-Württemberg testet die Haushaltspolitik

Baden-Württemberg führt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt eine rechtliche Überprüfung seiner eigenen Finanzpolitik durch. Das berichtete die Badische Zeitung (Dienstag) unter Berufung auf Finanzminister Danyal Bayaz. „Wir wollen uns die entscheidende rechtliche...

Mitglieder der Staatsversammlung nehmen an Plenarsitzungen teil. Foto.aussiedlerbote.de
Mitglieder der Staatsversammlung nehmen an Plenarsitzungen teil. Foto.aussiedlerbote.de

Finanzen - Baden-Württemberg testet die Haushaltspolitik

Das Land Baden-Württemberg führt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt eine rechtliche Überprüfung seiner eigenen Finanzpolitik durch. Das berichtete die Badische Zeitung (Dienstag) unter Berufung auf Finanzminister Danyal Bayaz. „Wir wollen uns die entscheidende rechtliche Unterstützung von außen sichern, um auch in Zukunft Rechtssicherheit zu haben“, sagte der Grünen-Politiker der Zeitung.

Laut Bayaz hat der Staat im Gegensatz zur Bundesregierung keine der durch die Coronavirus-Pandemie verursachten Notkredite missbraucht. Der Karlsruher Richter entschied außerdem, dass solche Kredite nur während eines bestimmten Geschäftsjahres in Anspruch genommen werden können. Das Land Baden-Württemberg nutzt auch im Jahr 2022 seine Corona-spezifische Kreditermächtigung zur Bewältigung der Folgen der Pandemie. Bayaz sagte, der Bericht solle nun klären, ob der Notstand für solche Zwecke erneut erklärt werden müsse und ob die Entscheidung auch für andere Kreditgenehmigungen gelte.

Mit der Erstellung des Gutachtens wird Hanno Kube beauftragt, Rechtsanwalt für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Umwidmung von COVID-19-Krediten in den Klimaschutz- und Wirtschaftsmodernisierungsfonds für ungültig erklärt. Gleichzeitig entschieden die Richter, dass der Staat Notkredite nicht für künftige Jahre zurückstellen könne. Dadurch entsteht eine milliardenschwere Lücke bei der Planung für das kommende Jahr und bei der Finanzierung langfristiger Projekte für die kommenden Jahre.

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Quelle: www.stern.de

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